Hallo,
angenommen, die Fertigung ist noch nicht abgeschlossen, es wurde noch kein einziges Fertigprodukt (für das der Auftrag angelegt wurde) ans Lager geliefert. Im laufenden Monat sollen sich Kosten in der Höhe von 100 EUR am Auftrag angesammelt haben, das können ja Materialaufwand (Roh) und / oder Lohnkosten etc. sein. Ware in Arbeit ist ja ein Begriff für den Finanzbuchhalter, der gerne wissen möchte, in welchem Wert Fertigprodukte z.Zt. "in Arbeit" sind, in unserem Beispiel möchte er nun 100 EUR in der Bilanz als WIP ausgewiesen haben. Es muss also auf jeden Fall eine Buchung her die ins FI reingeht damit der Finanzbuchhalter auf seine Kosten kommt.
Wenn die Abrechnung unter einer Kostenart erfolgen würde, hätten wir da ein Problem und zwar gleich in zweifacher Hinsicht.
Zunächst einmal, welches CO Objekt sollte hier kontiert werden? Es ist doch klar dass es keineswegs der Auftrag selbst sein kann, dann würden wir ja für den Auftrag Kosten von 0 EUR ausweisen was ja falsch wäre. Soll es etwa eine Kostenstelle sein? Welche denn? Man könnte zwar leicht Wege finden, der Buchungszeile eine CO-Kontierung mitzugeben, aber es müßte eine firmenspezifische Logik dahinter sein, kein Standard eben.
Andererseits, und das ist das Entscheidende, durch die WIP-Abrechnung entstehen uns ja keine neuen Kosten mehr, es geht nur noch um den Ausweis unserer 100 EUR in der Bilanz. Es ist also für die Datenkonsistenz wichtig dass man im CO (generell auf echten Kontierungsobjekten, also Aufträge, Kostenstellen, etc.) nicht mehr - und nicht weniger ! - Kosten ausweist als tatsächlich angefallen. Daher darf das Konto keine Kostenart sein. Die WIP-Abrechnung ist nicht zu verwechseln mit der Ablieferung (Auftrag gibt Fertigware ab ans Lager): dort wird nämlich richtig "aktiviert" also Kosten werden aus der GuV-Rechnung herausgenommen und in Form von Fertigware in die Bilanz aufgenommen. Im Rahmen der WIP-Ermittlung erfolgt in diesem Sinne keine Aktivierung der Kosten.
Gruß,
scsaba