SAP Jobsuche bei DV-Treff
co-consult
vor 17 Jahre

Hallo,

kennt jemand eine plausible Antwort auf die Frage, warum das Bestandsveränderungskonto bei der "Abrechnung" (= Buchung) von Ware in Arbeit nach FI lt. SAP keine Kostenart sein darf, sondern nur ein Erfolgskonto (ohne Kostenart)?

Bin dankbar für jegliches Feedback.


Viele Grüße

Ulrich

Förderer

scsaba
vor 17 Jahre

Hallo,

angenommen, die Fertigung ist noch nicht abgeschlossen, es wurde noch kein einziges Fertigprodukt (für das der Auftrag angelegt wurde) ans Lager geliefert. Im laufenden Monat sollen sich Kosten in der Höhe von 100 EUR am Auftrag angesammelt haben, das können ja Materialaufwand (Roh) und / oder Lohnkosten etc. sein. Ware in Arbeit ist ja ein Begriff für den Finanzbuchhalter, der gerne wissen möchte, in welchem Wert Fertigprodukte z.Zt. "in Arbeit" sind, in unserem Beispiel möchte er nun 100 EUR in der Bilanz als WIP ausgewiesen haben. Es muss also auf jeden Fall eine Buchung her die ins FI reingeht damit der Finanzbuchhalter auf seine Kosten kommt.

Wenn die Abrechnung unter einer Kostenart erfolgen würde, hätten wir da ein Problem und zwar gleich in zweifacher Hinsicht.

Zunächst einmal, welches CO Objekt sollte hier kontiert werden? Es ist doch klar dass es keineswegs der Auftrag selbst sein kann, dann würden wir ja für den Auftrag Kosten von 0 EUR ausweisen was ja falsch wäre. Soll es etwa eine Kostenstelle sein? Welche denn? Man könnte zwar leicht Wege finden, der Buchungszeile eine CO-Kontierung mitzugeben, aber es müßte eine firmenspezifische Logik dahinter sein, kein Standard eben.

Andererseits, und das ist das Entscheidende, durch die WIP-Abrechnung entstehen uns ja keine neuen Kosten mehr, es geht nur noch um den Ausweis unserer 100 EUR in der Bilanz. Es ist also für die Datenkonsistenz wichtig dass man im CO (generell auf echten Kontierungsobjekten, also Aufträge, Kostenstellen, etc.) nicht mehr - und nicht weniger ! - Kosten ausweist als tatsächlich angefallen. Daher darf das Konto keine Kostenart sein. Die WIP-Abrechnung ist nicht zu verwechseln mit der Ablieferung (Auftrag gibt Fertigware ab ans Lager): dort wird nämlich richtig "aktiviert" also Kosten werden aus der GuV-Rechnung herausgenommen und in Form von Fertigware in die Bilanz aufgenommen. Im Rahmen der WIP-Ermittlung erfolgt in diesem Sinne keine Aktivierung der Kosten.

Gruß,

scsaba

co-consult
vor 17 Jahre
Hallo scsaba,

erst mal vielen Dank für Dein Feedback.

"Im Prinzip" verstehe ich ja, was Du mir vermitteln willst, ich bin ja im Grunde auf demselben Trip. Nichtsdestotrotz soll ich unseren englischen Finance-Headquarter-Anwendern, deren "heilige Kuh" die immerwährende und jederzeitige Identität von FI und CO ist, eine valide Begründung liefern.

Konkret stellen die sich vor bzw. fragen sie mich "naiv", warum nicht bei der WiP-Buchung der jeweilige Fertigungsauftrag entlastet und in der nächsten "logischen" Sekunde (die die nächste Periode repräsentiert) durch die Auflösung der Ware in Arbeit wieder belastet werden kann.

Nach meinem Empfinden entstehen durch eine Abrechnung - welcher Art sie auch immer sein mag - nie neue Kosten, sondern Kosten/Aufwendungen werden nur an andere Objekt in der Werteflusskette weiter gereicht.

Was mir an Deiner Argumentation dann überhaupt nicht mehr einleuchtet, sind Deine letzten Sätze. Ich kann beim besten Willen keinen Unterschied zwischen der prinzipiellen Buchungslogik bei der Ablieferung von Fertigerzeugnissen ans Lager und der WiP-Behandlung erkennen. In beiden Fällen erfolgt m.E. eine Aktivierung (Buchungssatz Bestand an Bestandsveränderungen), die sich nur durch i.d.R. unterschiedliche Konten unterscheidet (WiP-Bestandskonto = "Bestand unfertige Erzeugnisse"). Es werden auch in beiden Fällen keine Kosten (besser: Aufwendungen) aus der GuV-Rechnung herausgenommen, sondern nur (Ertrags-)Gegenposten zu dem bereits in der GuV enthaltenen Aufwand gebildet.


Viele Grüße

Ulrich

scsaba
vor 17 Jahre

Hallo,

na ja, wenn man den Auftrag in Periode x entlasten und dann zum ersten Tag der Periode x+1 wieder belasten würde, hätten wir im CO (aber auch im FI) die "Kosten", d.h. unseren Gesamtaufwand in Periode X verfälscht. Die 100 EUR sind ja angefallen, der Auftrag muss auch am Periodenende x die Belastung aufweisen können. Daher sehe ich in der WIP-Abrechnung einen (aus CO-Sicht) eher technischen Schritt der vielmehr mit den Anforderungen der FiBU zu tun hat. Denn die 100 EUR sollten theoretisch aktivierungspflichig sein, nur dass man eben das Produkt physikalisch nicht ans Lager geben kann weil es u.U. nur zum Teil existiert. Daher ist eine ähnliche Buchung die ich hier Aktivierung genannt habe, bedingt durch das Unvollendetseins nicht möglich. Der Aufwand bleibt also zunächst einmal im CO und wird trotzdem als irgendwas handfestes im FI ausgeweisen. Wenn dann die Ware fertiggestellt ist, wird der bisherige Aufwand durch die Gutschrift (Kostenart!!!) wieder "wettgemacht" und es erfolgt eine richtige Aktivierung. Ich sehe den Unterschied zw. WIP-Ermittlung und "Aktivierung" (d.h. Einlagerung Fertigprodukt) gerade hier: Bei ersteren macht das CO nicht mit. Der Buchungssatz ist ja aus der FI-Perspektive gesehen sehr ähnlich, da es aus FI-Sicht wirklich relativ kleine Unterschiede gibt: ich habe was erstellt und die Kosten dann (schein)aktiviert. Im zweiten Fall spielt auch das CO mit und gibt "sein" Produkt endgültig frei, das ist dann eine "richtige" Aktivierung.

Es hat (natürlich nicht buchhalterisch) etwas gemeinsam mit dem Prozess der sich an einem Investitionsauftrag abspielt. Dort werden die Kosten auch regelmässig, aber zumindest am Ende aus dem CO "herausgenommen" und aktiviert. (Der Buchungssatz GuV Aufwand (Innenauftrag kontiert) an Kreditor hätte ja auch sofort Anlage an Kreditor heissen können, damit hätten wir uns die Spielerei im CO gespart, also GAR KEINE Kosten im CO ausgewiesen). Was ist jedoch wenn die Investition ganz oder auch nur teilweise fehlschlägt (oder wenn ganz einfach bestimmte Kostenanteile lt. Gesetz nicht aktiviert werden dürfen)? Dann ist der Aufwand der eigentlich hätte aktiviert werden sollen, plötzlich nur noch ein "nice try" geworden und verbleibt ewig im CO (wird ggf. auf eine Kostenstelle abgerechnet, damit der Auftrag doch zum Nullsaldo gebracht wird).

Man könnte ja auch, wenn irgendwelche Kosten bei der Fertigung eines konkreten Produktes anfallen, diese direkt an den Bestand buchen, ohne sich mit einem Fertigungsauftrag abzukämpfen - buchhalterisch ist es vielleicht nicht so verkehrt wie es sonst ist :-)) - wenn man zudem GLD-Preis für seine eigenen Produkte hätte, würden die Kosten früher oder später eh auf dem Material landen... Klar ist das nur eine Verzerrung der normalen Praxis, es kann aber evtl. Deine User auch überzeugen :-)

Gruss,

scsaba