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StefanAB
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vor 9 Jahre
Hallo Forum,

ich habe gerade ein Problem zu Auftragsbestätigungsmahnungen.

Wir haben gerade eine Eingangslieferungsavisierung per EDI eingeführt und verwenden den SAP-Standardbestätigungsschlüssel 0004, der hier nur den Bestätigungstyp LA (= Lieferavis) erwartet. Die Haken bei Disporelevanz, WE-Relevanz und WE-Zuordnung sind gesetzt.

Die Auftragsbestätigung wird weiterhin über das Feld Auftragsbestätigungspflicht (EKPO-KZABS) gefordert.

Solange kein Lieferavis über den Bestätigungsschlüssel gefordert ist, unterbleibt eine AB-Mahnung, wenn in das entsprechende Feld der Bestellung ein Wert eingetragen ist.

Ist der Bestätigungssteuerungsschlüssl gesetzt, erstellt der Mahnlauf (Transaktion ME92F) für die selektierten Positionen Auftragsbestätigungsmahnungen, die u.U. automatisch an den Lieferanten versendet werden. Erst wenn ich den Haken für die Auftragsbestätigungsplicht entferne, unterbleibt die AB-Mahnung.

In der Literatur konnte ich bisher keinen Hinweis finden, dass die Bestätigungssteuerung, die keine explizite Auftragsbestätigung fordert, die Einträge im Feld Auftragsbestätigungsnummer (EKPO-LABNR) "aushebelt".

Oder ist es nur einfach so, dass wenn ein Bestäigungssteuerungsschlüssel verwendet wird und der Haken bei der Auftragsbestätigung gesetzt ist, ein Eintrag AB in der Bestäigungszeile erfolgen muss ?

Ich freue und bedanke mich über Eure kompetenten Beiträge.

Stefan

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StefanAB
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vor 9 Jahre
Hallo Leute,

nach Recherche habe ich SAP-Hinweis 423672 gefunden. Dieser sagt aus, dass der Bestätigungstyp AB im Bestätigungssteuerungsschlüssel enthalten sein muss. Das Füllen des Feldes LABNR reicht nhier nicht aus, um die AB-Mahnung uncht zu erzeugen.

Wenn man mit Anlieferungsavisen arbeitet, muss man wohl auch den Bestätigungstayp AB mit in Kauf nehmen.

Gruß

Stefan