Hallo ifla,
es ist durchaus üblich, dass der Lieferant in solchen Fällen keine Rechnung schreiben muss, sondern Ihr als Kunde ihm eine Gutschrift schickt, die dann schlussendlich auch gezahlt wird. Das Stichwort ist hier "Gutschriftsverfahren". Das ist im übrigen auch nicht auf Konsilager beschränkt, sondern ließe sich auch mit allen möglichen anderen Konstellationen (Waren- oder Dienstleistungen) realisieren, wenn die Stammdaten / Bestellungen entsprechend gepflegt und Wareneingänge gebucht werden.
Es gibt hier nur einige Dinge zu beachten, bspw.:
- Das ganze müsste dann m.E. mit dem Lieferanten vertraglich geregelt werden.
- Du solltest Dich mal schlau machen, was es da für Anforderungen an den Inhalt der Gutschriftsformulare und sonstige Besonderheiten angeht. Das ist wahrscheinlich das, was Du mit "rechtlich anerkannt" meinst. Am besten einfach mal googeln nach "Gutschriftsverfahren".
Das ganze kann für beide Seiten (also Lieferant und Kunde) Vorteile bieten:
- Für den Lieferanten: Schnellere Zahlung, weil das Zahlungsziel dann losläuft, wenn Ihr die GS erstellt habt.
- Für Euch als Kunden: Weniger Buchungsaufwand (keine Eingangsrechnung mehr), weniger Potential für Fehler / Abweichungen / falsche Rechnungen, weil Ihr ja hart das abrechnet, was bei Euch im System gepflegt ist. Vorausgesetzt natürlich, Ihr arbeitet sauber.
Das ganze ist eigentlich weniger ein SAP-technisches Problem, sondern eher ein organisatorisches.
Hoffe, das hilft weiter.
Gruß
beck