Hallo Peter,
DU bist doch der Beratungs-Shop! :-)
1. Eine solche Anlage sollte nach aller Theorie ein Fertigerzeugnis (da verkaufsfähig) sein. In einem meiner früheren Leben war das z.B. eine Schiffskupplung für die Queen Mary 2 und als solche ein Fertigerzeugnis (als sie denn fertig war).
2. Als Kostensammler benutzt man bei der Kundeneinzelfertigung üblicherweise die kosten- und erlösführende Kundenauftragsposition.
3. Man macht monatlich die besagte Ergebnisermittlung und aktiviert die ermittelten Werte
4. Die Herstellkosten hast Du am Ende entweder gesammelt auf der VBP oder im Bestand.
5. Verstehe ich nicht, Du verbrauchst doch bei der anonymen Lagerfertigung auch 100 kg eines Rohstoffs, um 1 Stück des Fertigerzeugnisses zu produzieren...?
6. Wollt ihr mich engagieren?
Bearbeitet vom Benutzer
vor 16 Jahre
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Grund: Nicht angegeben