Moin moin,
wir schicken 1 x wöchentlich über die ME92F Mahnungen an unsere "Gauner" raus.
Die Bestätigungsplicht wird bei uns immer gesetzt. Wir arbeiten mit 2 Bestätigungssteuerschlüsseln:
- AB Standard: Die normalen Bestellungen, die wir via Fax rausschicken und wo wir dann eine entsprechende Bestätigung via Fax, Email etc. erhalten und dann in der Bestellung unter Bestätigung mit Bestätigungstyp AB einpflegen.
- Lieferavis EDI: noch sehr neu bei uns und mit einem Lieferanten in der Testphase! Wir bekommen DESADV Daten vom Lieferanten. Entsprechend legen wir Bestätigungen mit dem Bestätigungtypen LA an.
Deswegen beschäfigte ich mich gerade mit dem Thema.
Nun hat mir der zuständige Sachbearbeiter erklärt, dass er, immer wenn eine AB eingegeben wird, das Häkchen bei der Bestätigungsplflicht herausgenommen werden muss. Und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!
Wenn das Häkchen Bestätigungspflicht gesetzt ist und wenn eine AB über die exakte Menge der Bestellposition eingegeben wurde, dann darf doch keine Mahnung hoch kommen. Auch wenn das Häkchen gesetzt ist.
Ich habe das ganze mal getestet und tatsächlich, unser SAP will eine AB-Mahnung verschicken wenn das Bestätigungspflichthäkchen gesetzt ist und auch wenn deine AB bereits gepflegt ist. Das sowohl beim Bestätigungstyp AB wie auch LA!
Kann sich das jemand von euch erklären und hat jemand eine Idee wie ich SAP beibringen kann, dass er nicht AB_mahnen soll wenn er eine passende Auftragsbestätigung hat?
Mir ist wohl noch das Erstellungskennzeichen in dem Bestätigungsreiter aufgefallen. Das steht bei uns immer auf 1. Was bewirkt dieses Feld eigentlich?
Aber es kann doch nicht sein, dass man das Häkchen Bestätigungspflicht immer rausnehmen muss, wenn man nicht AB-mahnen will bei vorhandener AB oder?
Vielen Dank für eure Mithilfe!