Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Unvollständigkeitsprüfung im Rahmen der Aussenhandelsabwicklung.
Über VI29 kann man definieren, welche Felder z.B. bei Ausfuhren geprüft werden sollen.
Wir prüfen z.B. die Zollstellen, da diese obligatorisch für Exporte in DL sind.
Für EU-Ausfuhren ist dies aber nicht sinnvoll (da nicht benötigt), SAP erwartet dann aber trotzdem die Zollstelle, weil nicht differenziert wird, ob es DL oder EU ist.
Ich möchte gerne fallspezifisch die Zollstelle prüfen, finde leider keine richtige Ecke hierfür.
Ich würde sonst versuchen, gemäss Hinweis 118573 per Exit das UV-Schema bei Belegerfassung zu verändern. Schön ist das aber nicht.
Hat da jmd. einen anderen Ansatz oder Erfahrung?
Gruss
Bearbeitet vom Benutzer
vor 9 Jahre
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Grund: Nicht angegeben
ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI