SAP Jobsuche bei DV-Treff
Startup:)
vor 7 Jahre
Hallo zusammen

Mithilfe der Transaktion VE53 habe ich im System bestimmte Länder mit dem Kennzeichen "Embargo" versehen (T606K-EMBKZ).

Meine Erwartung wäre nun, dass SD-Belege für Kunden aus diesen Ländern nun komplett gesperrt werden.

Zitat aus der F1-Hilfe: "Falls gegen das Bestimmungsland ein Embargo verhängt wurde, wird der Beleg automatisch zur weiteren Bearbeitung gesperrt."

Wenn ich nun einen Auftrag anlege, erhalte ich zwar eine Meldung, dass ein Embargo vorliegt, was auf den ersten Blick gut aussieht. Allerdings kann ich ohne nennenswerte Probleme Änderungen am Kundenauftrag vornehmen, einen Lieferschein sowie sogar einen Transportauftrag dazu anlegen und quittieren. Lediglich die WA-Buchung wird geblockt mit Verweis auf den Systemstatus FTC5. Und selbst diese Sperre liesse sich wohl manuell entfernen.

In anderen Foren habe ich in uralten Einträgen unter anderem gelesen, man könne die effektive Weiterbearbeitung (z.B. das Anlegen von LFS zu Aufträgen für Kunden in Embargo-Ländern) nur über Userexits (MV45AFZ*, MV50AFZ* usw.) unterbinden oder zumindest mit Warnungen versehen.

Für mich ist der effektive Nutzen dieses Felds "Embargo" im Moment nicht wirklich ersichtlich...

Hat hier jemand andere Erfahrungen oder Tips?

Herzlichen Dank im Voraus.

Viele Grüsse

Startup 🙂

anfaenger
vor 7 Jahre
Hi,

mach Dich mal zum Theme "Gesetzliche Kontrolle" schlau.

Das ist zu umfangreich, das hier im Detail zu erläutern.

Dort kannst Du landes oder produktspez. Prüfungen einbauen und mit Kontrollstämmen freigeben.

Gruss


ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI
Startup:)
vor 7 Jahre
Hallo anfaenger

Danke dir für den Hinweis - hab mich mit der SAP-Doku nochmals genauer auseinander gesetzt.

Kann es sein, dass die Embargo-Funktionalität mit automatischem Sperren der Belege ohne GTS nicht funktioniert? Das haben wir nämlich nicht im Einsatz.

So existiert bei uns auch beispielsweise die unter "Initiales Erstellen der Länderliste" genannte Transaktion /SAPSLL/EMB_INIT nicht.

Danke wieder im Voraus für eine kurze Antwort

VG

Startup:)

anfaenger
vor 7 Jahre
Hi,

doch das geht.

Du musst hierfür gesetzliche Grundlagen definieren und die GK für Belegarten und Pos.typen aktivieren.

Freigabe dann durch ENGK.

Gruss


ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI
Startup:)
vor 7 Jahre
Hello again

Danke dir - ich habe die GG definiert und GK für die betroffene Lieferart und Positionstypen und für das betroffene Abgangsland aktiviert.

Was meinst du mit Freigabe durch "ENGK"?

Im Moment kann ich immer noch ohne jegliche Meldung einen LFS anlegen.

Kann ich irgendwo angeben, wie sich das System verhalten soll (z.B. nicht sichern), wenn das Embargo für den betroffen Beleg zuschlägt?

Meinem Verständnis nach sind die Kontrollstämme dazu da, um Ausnahmen zu definieren. Du hast spezifische Prüfungen erwähnt - sprichst du da vom Einsatz der Kontrollstämme?

Danke wieder im Voraus!

LG

Startup:)

PS: Sämtliche SAP-Hilfen zur "Gesetzlichen Kontrolle" und Embargo, die ich im Netz finde, beziehen sich auf den Einsatz von GTS - suche ich falsch?! Derzeit kann ich nur auf die F1-Hilfe im Customizing und deine wertvollen Hinweise zurückgreifen.

anfaenger
vor 7 Jahre
Hi,

wenn Du die Anlage von Lieferungen unterdrücken willst, solltest Du die Audftragsart sperren und nicht die Lieferart. Dann wird der Aufrtrag zwar gesichert, bekommt aber eine Sperre.

Weiter musst Du den Kontrollstamm definieren und ausprägen (Bestimmuingsland?).

Dann kannst Du eine produkspez. Klassifizierung pro Empfangsland defieren (muss dann im Mat.stamm hinterlegt werden) oder eine einfache Länderklassifizierung.

ENGK ist die Kontrolltransaktion, mit der man gesp. Aufträge freigeben kann.


ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI
Startup:)
vor 7 Jahre
Hallo

Die Auftragsart ist bereits gesperrt: Unter Steuerung der Belege ist die Auftragsart mit C (GK) versehen worden. Das System zeigt dies auch bei einer Neuanlage entsprechend an.

Allerdings ist meiner Meinung nach der Teil mit GG, Kontrollstämmen anscheinend eher für Exporte relevant (abgehendes Land), während ein Embargo sich auf Importe in ein Land beziehen.

In meiner blühenden Phantasie lege ich also einen Auftrag an für einen Empfänger in einem Embargo-Land, und für diesen Auftrag lässt sich für die Dauer des Embargos kein LFS anlegen.

Danke dir für deine Geduld! :)

LG

Startup:)

anfaenger
vor 7 Jahre
Hast du bei

"Produktklassifikation pro Bestimmungsland"

oder

"Länderklassifikation pro Bestimmungsland"

Einträge vorgenommen?


ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI
Startup:)
vor 7 Jahre
Nein, bislang nicht...
anfaenger
vor 7 Jahre
Du, ich klinke mich nun aus, da das Forum keine Komplettberatung ist.

Sucht Euch einen Berater, der sich auskennt.

Gruss


ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI