Hallo,
meiner Ansicht nach ist das unkritisch - allerdings muss die Buchhaltung darauf vorbereitet sein, das sich ab dem Umstellungszeitraum die neue Belegart
in den offenen Posten wiederfindet. Bereits angelegte Fakturen sind dann natürlich mit der alten FI-Belegart gebucht und verändern sich nicht. Die
"Gefahr" ist, das je nach Zweck der Belegarten die Buchhaltung was durcheinanderwirft, wenn sie nicht auf diese Trennung achtet.