Das stimmt aber nur dann, wenn Ihr zwischen Material und Lieferant eine 1:1-Beziehung habt.
Ich verstehe dann aber nicht mehr den Bezug zu Deiner Anfangsfrage, wenn es um Eigentumsvorbehalte geht. Wenn das Material nach Qualitätskontrolle WE-gebucht worden ist, und die Rechnung bezahlt wurde, ist doch der Eigentumsübergang erfolgt, oder?
Gruss
Roland
SAP R/3 EnterpriseLogistik: SD, MM, PP, LES