Hallo Joachim,
die jeweiligen Ergebnisse der diversen Abwertungsverfahren schreibt man für gewöhnlich im Materialstamm in die diversen handels- oder steuerrechtlichen Preisfelder. Die Felder für S-Preis bzw. V-Preis werden dabei nicht angepackt.
Daraus folgt, dass der Wert auf den "normalen" (= automatisch bebuchten) Bestandskonten durch die Abwerterei nicht verändert wird. Vielmehr wird eine eventuelle Abwertung, die sich aus der Differenz aus Preis lt. Preissteuerung einerseits und Niederstwert andererseits (multipliziert mit der Bestandsmenge) ergibt, vom System errechnet und dann auf einem "manuellen" Bestandskonto manuell verbucht.
Was deine Frage nach der Kontensteuerung angeht: Es genügt, wenn die Bestandskonten als "nur automatisch bebuchbar" gekennzeichnet sind. Abstimmkonten im "klassischen" Sinne sind sie eher nicht, schließlich werden sie nicht in einem Objekt der Nebenbuchhaltung eingetragen (wie das z.B. bei Personenkonten der Fall ist), sondern über die Kontenfindung ermittelt.
Hoffe, das hilft dir ein wenig weiter.
Bearbeitet vom Benutzer
vor 13 Jahre
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Grund: Nicht angegeben