Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Ich gebe Dir Recht, dass es bei Rückfragen durchaus hilfreich sein kann zu wissen welcher Kollege einen Auftrag bearbeitet hat.
Aber das ist genau das Thema, es ist hilfreich aber nicht zwingend notwendig für die Auftragsabwicklung und da greift unserer Meinung nach der Art. 17 DSGVO in dem es heißt :
(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
(a)Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
Der Goldstandard wäre für uns, wenn diese zusätzlichen Daten gar nicht Anfallen würden, aber SAP scheint ja auch nicht der Richtung konfigurierbar zu sein , oder irre ich mich da ?
Ich bin bei Recherche im Netz immer wieder über das Modul ILM gestolpert, wenn es um das Thema Löschfristen ging, bin mir aber nicht nicht sicher ob das für den o.g. Zweck überhaupt brauchbar ist.
Gruß
Mario