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Andi70
  • Andi70
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vor 17 Jahre

Hallo,

wir wollen die Ausweisung der Verbindlichkeiten bzw. Forderungen  der Kreditoren / Debitoren in der Bilanzstrucktur ausweisen. Dazu wurden bisher manuelle/einzelne Buchungen vorgenommen. Es gibt aber die TA F101 für die Umgliederung der Ford./Verb in System. Ich habe mir das im Customizing angeschaut. Eigentlich nicht viel einzustellen.

Jedoch ist jetzt die Frage aufgetauch, ob für jedes Abstimmkonto / Hauptbuchkonto auch ein Korrekturkonto angelegt weden muss, oder ob es ausreicht, dass je Bilanzposition nur ein Korrekturkonto angelegt werden muss. Da wir viele Forderungskonten haben wäre die eine Masse an Konten.

Kann mir da jemand weiterhelfen oder weiß jemand wo man dies nachlesen kann?

Gruß

Andi70

scsaba
vor 17 Jahre
Andi70 schrieb:

Jedoch ist jetzt die Frage aufgetauch, ob für jedes Abstimmkonto / Hauptbuchkonto auch ein Korrekturkonto angelegt weden muss, oder ob es ausreicht, dass je Bilanzposition nur ein Korrekturkonto angelegt werden muss.

Hallo,

Sinn einer Vielzahl von periodischen Umbuchungen ist es, auf die Ebene der Bilanzposition zum Bilanzstichtag einen bestimmten Zustand zu erreichen der dann normalerweise am nächsten Tag wieder rückgängig gemacht wird. Die F101 gehört mit dazu. Je nach Anwendung braucht man dafür Bilanzkorrekturkonten (der Name sagt's bereits) anzulegen die normalerweise nur am Stichtag ein Saldo aufweisen, sonst aber immer ein Nullsaldo haben.

Das heisst, dass normalerweise ein Bilanzkorrekturkonto je Bilanzposition ausreicht um diese Berichte nutzen zu können. Probleme gibt es dann, wenn man parallele Bewertung hat (etwa HGB IFRS, US-GAAP, Konzernrecht, etc. ). In dem Fall braucht man eh unterschiedliche Korrekturkonten weil ja auch der Bewertungsansatz anders ist.

Ein weiteres Problem kommt dazu wenn man, aus welchem Grund auch immer, mehrere Bilanzstrukturen im Einsatz hat. Dann werden die Korrekturkonten schnell "bilanzstrukturspezifisch" und man braucht ggf. neue anzulegen und einzustellen. Wird auf Prozessebene (also z.B. F101) nicht unterschieden hat man also den selben Bewertungsansatz für die 2 Bilanzversionen, dann kann man keine zwei Korrekturkonten für das eine Sachkonto einzustellen. (Das ist als anders als mit der paralellen Bewertung, dort ist ein anderes Korrekturkonto - angestuert über Bewertungsbereich - sowieso unabdingbar).

Viele Grüße,

scsaba