Hallo anastaridi,
kurze Nachfrage hierzu: Soll es sich bei den Werten Betriebsleistung um Menge x Bewertungspreis (S- oder GLD) aus Materialstamm handeln oder aber um "Lagerzu- oder Abgang zu Verkaufspreisen"?
Wenn ich die Aussage "Verknüpfung mit Auftragswert" richtig deute befürchte ich letzteres?!?
Meine Meinung dazu (ist zugegebeneweise die eines Buchhalters / Controllers):
Einzig richtig ist das, was am Ende auch in der Buchhaltung ankommt, also der Bewertungspreis. Für den Rest kann man sich nichts kaufen, es sind zwar schöne Zahlen, die meiner Meinung nach aber nur geringe Aussagekraft haben, nach dem Motto: Wir haben heute Fertigwaren produziert, die wir irgendwann mal für X EUR verkaufen können. Die sind aber niemals mit irgendwelchen Zahlen aus Bilanz / GuV / Jahresabschlüssen etc. abstimmbar, da sie so nie in der Bilanz / GuV ankommen. Dort kommen die VK-Preise ja erst ins Spiel, wenn tatsächlich geliefert / fakturiert wird. Ich habe solche Diskussionen auch schon bis zum Exzess ausgetragen, meist mit Leuten aus Richtung Vertrieb...
Für mich persönlich (ohne Eure genauen Gegebenheiten zu kennen) wäre eine vernünftige Definition der Betriebsleistung
- Lagerzugang aus der Fertigung auf Basis der Bewertungspreise S- oder GLD (wahrscheinlich meist kalkulierte HK?!?). Was kann die Produktion (die ich erstmal mit "Betrieb" gleichsetzen würde) an guten oder schlechten VK-Preisen oder aber am Zeitpunkt des Verkaufes ändern? Das sind dann wohl eher Vetriebsprobleme. Ggf. wären hier außerdem die Bestandsveränderungen in der Produktion (WIP) zu berücksichtigen (natürlich ebenfalls zu HK).
- Wenn man denn unbedingt die VK-Komponente mit einbeziehen möchte etwa folgendes Schema: Umsatz (zu VK) +/- Bestandsveränderung im Fertigwarenlager (zu HK) ggf. +/- Bestandsveränderungen in der Produktion (WIP, zu HK)
Meine Erfahrung sagt mir, dass alles andere nur zu einem Wildwuchs an unterschiedlichen Zahlen auf unterschiedlichen Datenbasen führt. Folge davon ist schon mal leicht ein großes Hauen und Stechen mit riesigen Diskussionen, welche Zahl denn nun richtig ist. Mal vorausgesetzt Ihr habt gute VK-Preise würde die Betrachtung der Betriebsleistung zu VK-Preisen regelmäßig zu einer höheren Leistung als die Betrachtung zu HK führen. Und am Ende des Tages hat wohl nunmal die Buchhaltung / Wirtschaftsprüfer recht, der ja handelsrechtlich etc. die Umsätze erst zu VK ausweisen darf, wenn diese auch realisiert sind. Somit würde man sich bei der VK-Betrachtung so richtig einen in die Tasche lügen...
Das vielleicht als kleine Argumentationshilfe.
Was ist Deine Meinung dazu? Interpretiere ich Deine Aussagen richtig?
beck