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vor ein Jahr
Ich möchte ein Sales Orders direkt als Kostenobjekt bebuchen. In diesem Fall kommt noch hinzu, dass die Kosten in einem Buchungskreis aufgelaufen sind, die Sales Orders aber einem anderen Buchungskreisen zugewiesen ist.

Wenn ich die Sales Order nun als Kostenträger bebuchen möchte kommt die folgende Fehlermeldung: "the co account assignment object belongs to company code not"

Ich weiß, dass dem Kostenträger zugeordnete Buchungskreis und der dem Kontierungsobjekt zugeordnete Buchungskreis übereinstimmen sollte bzw. muss. Gibt es aber trotzdem eine Möglichkeit, dass die beiden Buchungskreise nicht übereinstimmen? Unser Geschäftsmodell ist leider etwas kompliziert und wenn man es richtig darstellen wollte, dann würde man die beiden unterschiedlichen Buchungskreise benötigen.

Förderer

SanduhrAnzeigeProgramm
vor ein Jahr
Einen SD Auftrag kann kein Kostenträger sein.

Man kann eine SD Positition aber mit ein Ergbnisobjekt (CO-PA) zuweisen und erst dann kann man das auf die SD-Position kontieren.

Das Paradebeispiel hierzu ist die Kundeneinzelfertigung.

Ob das für deinen Geschäftsprozess der richtige Ansatz ist, kann ich in Unkenntnis nicht beantworten.

Aus meiner praktischen Erfahrung weiß ich jedoch, dass das in den seltensten Fällen der beste Weg ist.

Wenn du mehr Informationen möchtest, müsstest du etwas merh Informationen zu deinem Vorhaben/ Geschäftsprozess der abgebildet werden soll, teilen.


*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system

*so this check can not stop (him) anyway.

Ulrich Fahrnschon
vor ein Jahr
Hallo zusammen,

wo ich SanduhrAnzeigeProgramm zustimmen möchte, ist bei seiner Aussage, dass es hilfreich wäre, die Anforderung etwas genauer zu beschreiben, um eventuell einige "Ideen" zur Abbildung zu entwickeln.

Wo ich nicht seiner Meinung bin, ist bei der Aussage, dass ein SD-Auftrag (konkret: eine Verkaufsbelegposition) kein Kostenträger sein kann. Das geht meiner Ansicht nach sehr wohl, wenn man die richtigen Einstellungen am Start hat.

CO-PA und das zitierte Ergebnisobjekt spielen da nur mit, wenn CO-PA überhaupt im Einsatz ist. Unabhängig davon, d. h. letztlich unabhängig von der Abrechnungsvorschrift, können Kosten und Erlöse auf Verkaufsbelegposition kontiert werden.

Viele Grüße

Ulrich


Viele Grüße

Ulrich

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