Da ich in einem Unternehmen arbeite welches Medizinprodukte vertreibt und dieses auch in Österreich tut, habe ich hier alles auf Empfang gestellt.
Da ich eine solche Bestätigung ebenfalls nicht kenne und diese auch von meinen österreichischen Kollegen nicht als Dokument gefordert wurde,
habe ich mal eben gegooglet und ein Dokument des österreichischen Umweltbundesamtes gefunden.
http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltkontrolle/2001/17_chemikalien.pdf
Dort steht auf Seite 771
Die Ausstellung einer Giftempfangsbestätigung, welche im Rahmen der inzwischen üblichen Abwicklungendes Gifthandels als nicht mehr zweckmäßig erscheint, ist nicht mehr erforderlich.Das beantwortet zwar nicht Deine Frage, hilft aber evtl. in der Diskussion mit dem Kunden bezüglich der Notwendigkeit dieser Bestätigung.
Gruss
Andreas
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