Hallo Andi,
es sind deiner Beschreibung nach zwei mögliche Prozesse möglich:
1. A, B und C sind eigenständige Unternehmen, die rechtlich nicht miteinander verbunden sind.
Bedeutet A erfasst einen Kundenauftrag mit Auftraggeber B und Warenempfänger C. Incoterm ist EXW,
was ja eine Abholung bedeutet. Wer den nun Transport bezahlt ist prinzipiell aus der Sicht von A
nicht wesentlich, da er ja nur die Ware zum Abholen bereitstellt.
2. A und B sind verbundene Unternehmen, C ist Kunde von B.
Kundenauftragserfassung demnach von B mit Auslieferwerk, was A gehört (Buchungskreisübergreifender
Verkauf Prozess). Incoterm ist entsprechend EXW Werk A. Also wieder Abholung, nur in diesem Fall ist es
klar, dass eindeutig C Abholt.
Was ist der Hintergrund deiner Frage? Wozu sollte man wissen, wer den Transport bezahlt?
Gruß