Hallo,
das dachten wir uns auch bis uns das zuständige Amt in Deutschland eines besseren belehrt hat. Folgende Begründung:0
Der Kunde bestellt bei seinem Lieferanten Werk 1000, die Rechnung bekommt er von 1000. Somit weiß der Kunde gar nicht, dass die Ware aus dem Werk 2000 kommt. Folglich ist das Werk 1000 (in Deutschland) verpflichtet, die Wareneinfuhr zu melden.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Belege in die Intrastat aufzunehmen?