SAP Jobsuche bei DV-Treff
hexenfaxen
vor 12 Jahre
Hallo Leute,

ein Prozess der in der Intrastat nicht abzubilden ist, in SAP:

SAP:

Der AG sitzt in Deutschland, der Regulierer der Rechnung sitzt in Deutschland, der Warenempfänger sitzt im EU-Ausland z.B. in Polen. Der Warenempfänger hat keine Umsatzsteuer-Identnummer in Polen.

In den meisten Fällen hat der WE eine USt-ID (weil er als AG angelegt ist), dann zieht es keine 19%, auch wenn die Rechnung an den Regulierer in DE geht. Die UST-ID lässt sich hier nicht mehr rausnehmen.

Hat der WE keine USt-ID dann zieht es die 19%.

Die Ausgangsrechnung wird in diesem Falle mit Umsatzsteuer 19% an den Rechnungsempfänger bzw. den Regulierer gesendet.

Diese Rechnung wird dann auch in der Intrastat Versendung mit aufgeführt.

Lt. unserer Beauftragten für das Thema Intrastat dürfen keine Rechnungen in der Intrastat Versendung auftauchen welche mit Umsatzsteuer gestellt worden sind.

so ist die Aussage Zollagentur:

b) Sachverhalt (Beförderung durch Erstverkäufer)

Ein deutsches Unternehmen D1 kauft bei einem anderen deutschen Unternehmen D2 eine Ware. D2 verbringt im Auftrag von D1 die Ware unmittelbar nach Belgien.

Frage: Wer ist auskunftspflichtig?

Antwort: D1 ist auskunftspflichtig, da er als Auftraggeber die Versendung veranlasst hat.

D1 wäre hier unser Kunde. D2 ist "unsere Firma"

Hinweis:

Hierbei wird vereinfachend unterstellt, dass D1 in der Praxis nur in Deutschland umsatzsteuerlich registriert ist, d.h. eine innergemeinschaftliche Lieferung ausführt.

Unsere Aussenhandelsfachfrau war auf Schulung und vertritt die Meinung, der Prozess passe nicht zu der Aussage des stat.Bundesamtest:

Wer hat hier einen Lösungsvorschlag, bzw. wie wird das bei euch gemeldet?

Wäre toll eine Antwort zu bekommen

hexenfaxen

Korvin
vor 12 Jahre
Hi,

mein Stand dazu ist, dass Intrastat die Warenbewegungen innerhalb der EU erfasst, d.h. Umsatzsteuer ist dafür nicht von Relevanz.

Es bleibt also die Frage, wer die Ware ausführt. Wenn D1 ausführt, dann muss er es melden und somit ist nach meinem Verständnis durch D2 Incoterm EXW bzw. DDU verwendet. Diesen würde ich in ENPA ausschließen, dann würden diese Vorgänge nicht in die Meldung von D2 kommen. Wenn D2 ausführt, spricht Incoterm FH bzw. DDP, dann sollte der Vorgang in die Meldung von D2 rein, obwohl Umsatzsteuer berechnet wird.

Gruß