SAP Jobsuche bei DV-Treff
Botoxx
  • Botoxx
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 17 Jahre

Hallo zusammen,

wenn ich ein Material über mb1c einbuchen will erhalte ich ledier die Fehlermeldung, dass das Konto eine kostenrechnungsrelevante Kontierung erfordert. Kann mir jemand sagen was ich da umstellen muss?

Im Vorfeld habe ich bereits für die Bewertungsklasse des einzubuchenden Materials und die Buchungsart GBB BSA eben dieses Konto eingetragen, da beim ersten Versuch die Fehlermeldung hochkam "Kontenfindung für den Eintrag INT GBB 0002 BSA 3009 nich möglich". Das war ja noch relativ einfach zu lösen. Aber bei der nächsten Fehlermeldung bezüglich der kostenrechnungsrelevanten Kontierung bin ich dann doch ausgestiegen...zum einen weil ich erst seit 6 Monaten mit SAP arbeite und zum anderen, weil hier keiner da ist den ich fragen könnte... Es wäre super, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.

Gruß,
Botoxx

Förderer

co-consult
vor 17 Jahre

Hallo Botoxx,

ist das der "berühmt-berüchtigte" Prozess "Material fällt vom Himmel ins Werk"?

Wenn das Konto, was Du bei Vorgang GBB/BSA für die Bewertungsmodifikationskonstante 0002 und die Bewertungsklasse 3009 und den Kontenplan INT hinterlegt hast, eine Kostenart ist (Transaktion KA03), dann muss eben auch eine kostenrechnungsrelevante Kontierung angegeben werden. Das kannst Du für diesen Fall am einfachsten machen, indem Du in der Kostenart selbst eine Vorschlagskontierung (Kostenstelle oder Innenauftrag) hinterlegst oder aber über Transaktion OKB9 einen entsprechenden Eintrag in den Tabellen der automatischen Kontierungsfindung (Kostenstelle, Innenauftrag, evtl. Ergebnisobjekt) tätigst.


Viele Grüße

Ulrich

Botoxx
  • Botoxx
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 17 Jahre

Ich hab mir das gerade mal angeschaut. Über KA03 sieht man, dass eine Kostenstelle als Vorschlagskontierung hinterlegt ist. Allerdings ist die nicht merh gültig.  In OKB9 ist aich nichts hinterlegt. Allerdings ist da auch für die Konten der anderen Bewertungsklassen nichts hinterlegt. Die haben dafür über KA03 eine gültige Vorschlagskontierung und die kann ich auch ohne Probleme "vom Himmel fallen lassen". :D

Reicht es also aus, wenn ich über KA02 die Vorschlagskontierung ändere? (Kann ich leider im Moment noch net ausprobieren. Treudoof wie ich bin hab ich nur die Berechtigungen für KA03 und OKB9 angefordert...Die KA02 muss dann wohl bis morgen oder übermorgen warten.)

co-consult
vor 17 Jahre

Hallo Botoxx,

ja, es sollte ausreichen, mit KA02 die Vorschlagskontierung in der Kostenart in eine gültige Kostenstelle zu ändern. Ein (zusätzlicher) Eintrag in der OKB9 wäre "doppelt gemoppelt". Bei unterschiedlichen Einträgen in der Kostenarten-Vorschlagskontierung und der OKB9 hätte letztere Priorität.

Viel Erfolg!


Viele Grüße

Ulrich