Ich bin mir nicht sicher das Problem richtig verstanden zu haben:
Zunächst einmal zur Rahmenbedingung: Anzahlungen sollen mit einem speziellen SHB-KZ gebucht werden, damit sie bilanziell als Anzahlungen ausgewiesen werden? Das macht Sinn.
Zu deinem Beispiel "10.000 EUR erhalten": Hier kann man folgende Buchung machen:
Soll (Bankkonto) 10.000 EUR
... an Haben (Debitor) mit SHB-KZ 2.000 EUR
... an Haben (Debitor) mit SHB-KZ 8.000 EUR
Es stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob beide Teilbeträge als Anzahlungen ausgewiesen werden sollen - genau das wird mit der Buchung erreicht.
Zu deinem Beispiel "3000 EUR per Lastschrift einziehen": Hier kann man folgende Buchung machen:
Soll (Debitor) mit SHB-KZ (und entsprechendem Zahlweg) 3.000 EUR
... an Haben (Debitor) mit SHB-KZ 3.000 EUR
Was ist das Ergebnis: Bevor die Lastschrift eingezogen wird, hast du bilanziell mit der Buchung gar nichts gemacht - die Summe der Buchung mit dem SHB-KZ ist 0. Wenn die Lastschrift eingezogen wird, d.h. der Soll-OP ausgeglichen wird, erhöht sich bilanziell die Summe der erhaltenen Anzahlungen mit dem entsprechenden SHB-KZ um 3.000 EUR. Wenn nun die erste Anzahlung i.H.v. 2.000 EUR und die letzte Anzahlung i.H.v. 3.000 EUR, beide mit einem SHB-KZ gebucht, mit der Rechnung an den Debitoren ausgeglichen werden sollen (TCODE F-30), dann ist der Vorgang abgeschlossen. Einzig zu bedenken/testen wäre die Frage, in wie fern ein SHB-KZ bei der Ausgleichsbuchung gesetzt werden muss. Das kann ich von zuhause aus nicht genau beurteilen.