Hallo Natal,
ja das Mahnverfahren oder die Auslösung der Mahnung hat etwas mit den Zahlungsbedingungen zu tun.
In den Zahlungsbedingungen kann z.B. ein Zahlweg genannt werden. Ist hier einer aufgeführt, wird diese Posten Debitorisch nicht gemahnt, da hiervon auszugehen ist, das das Geld z.B. eingezogen wird.
Außerdem wird die Fälligkeit aus den Zahlungsbedingungen berechnet.