Hallo,
es ist kein Prozessthema sondern ein regulatorischer da wir In der Medizinbranche tätig sind.
Wir bekommen das Endprodukt von unserem Lieferanten dem wir ein Teil beistellen. Unser Lieferant lässt das Material bei einer weitern Firma Verpacken ...
Im SAP interessiert und der zweite "Gang" ja nicht.
Das Problem daran ist, dass es ein gesetzliche Vorgabe gibt
bei entsprechenden Produkten diesen "Subunternehmer" anzugeben.
für mich würde das aus Stammdatensicht bedeuten ich muss dem Materialstamm oder auch dem Einkaufsinfosatz ein Feld hinzufügen das den Nahmen dieser "Zweitfirma" beinhaltet.
Seht Ihr das auch so?
Gruß
Dolph
"Sich erheben, immer und immer wieder, bis die Lämmer zu Löwen werden!"