Hallo zusammen,
meiner Meinung nach zäumt ihr hier grad das Pferd von hinten auf.
Ich habe das Thema in meiner Firma vor einiger Zeit gelöst. Ausgegangen bin ich von Steuerschlüsseln und deren Findung. Die Sachverhalte innergemeinschaftliche Lieferung, Ausfuhrlieferung, Dreiecksgeschäft sind eindeutig aus SD an die FiBu zu übergeben. Deswegen musste zunächst gewährleistet werden, dass die unterschiedlichen Sachverhalte aus dem Kundenauftrag richtig in die Faktura übernommen werden. Leider muss ich sagen, dass aufgrund unserer Debitorenstruktur (Partnerrollennutzung) Standardermittlung auf Fehler gelaufen ist. Durch die Anpassung Findungsregel für die UmsatzsteuerID und der Datenübernahmeroutine Auftrag->Faktura, sowie Veränderung der Konditionstabellen bei der MWST-Kondition habe ich das in den Griff bekommen.
Sobald es gewährleistet ist, dass die Steuerschlüssel in der Faktura richtig ermittelt werden, bin ich das Thema mit den Steuerbefreiungstexten angegangen. Ich habe das ähnlich wie von mazu beschrieben gemacht und zwar in Abhängigkeit von dem Steuerschlüssel also A6 0% innergemeinschaftliche Lieferung, A9 0% Ausfuhrlieferung und sowas. In dem Formular wird dann, der Text gemäß des Steuerschlüssels gezogen.
Das ist starke Kurzfassung! Ich habe an dem Thema mehrere Monate gearbeitet. Alleine die Definition der Anforderung, was wann passieren soll ist schon sehr zeitraubend.
Tomaxx, wenn ich ehrlich bin, das Thema ist nicht für einen Keyuser, sondern müsste durch Fachleute angegangen werden.
Sorry und Gruß
Bearbeitet vom Benutzer
vor 13 Jahre
|
Grund: Nicht angegeben