Wir machen in solchen Fällen immer eine Lastschrift mit Bezug zur Gutschrift.
Die Standardauftragsart für die Lastschriftanforderung ist L2, aber vielleicht habt ihr da auch eine eigene Auftragsart. Und dann die Lastschriftanforderung fakturieren.
Oder gibt es Punkte, die gegen diese Vorgehensweise sprechen ?
Alternative zur Gutschrift wäre das Stornieren der Rechnung gewesen (Transaktion VF11). Danach könnte man eine neue Rechnung abrufen. Stornieren würde ich allerdings nur, wenn die Finanzbuchhaltung dem zustimmt.