So, die Kuh ist vom Eis.
Und die Antwort auf meine Frage ist vordergründig recht simpel: Weil das Bestellobligo bereits komplett abgebaut war.
Obwohl es das nicht hätte sein sollen, aber durch die Verwendung einer ungeeigneten Mengeneinheit (mit mengenmäßigem Obligo) in der Bestellung wurde durch Erfassung einer Anzahlungsrechnung eines Lieferanten mit der Menge 1 (die Bestellung lautete auch auf diese Bestellmenge) das Obligo komplett abgebaut, obwohl zum Bestellwert noch einige hunderttausend EUR an Rechnungen "fehlten".
Kleiner Trost am Rande: Der SAP-Support tat sich bei der Ursachenforschung auch etwas schwer. Oder anders ausgedrückt: Wir haben es dann selbst gelöst 😲