Hallo Patrick,
du schreibst "Frei Haus definiert, wer die Kosten des Transportes trägt. Der Gefahrenübergang geht vom Käufer zum Verkäufer über, sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wird. Ich sehe hier Notwendigkeit, den Prozess zu ändern. Rechnungsdatum = Warenausgangsdatum." Gefahrenübergang vom Käufer zum Verkäufer??? ich denke, dass du dich da bei der Formulierung vertan hast.
laut Wiki
"Frei Haus gehört nicht zu den Incoterms; es gibt auch keine gesetzliche Definition dieser Klausel. Was mit „frei Haus“ gemeint ist, muss im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen für die Abnahme von erworbenen Waren gesehen werden.
Die deutsche Vereinbarung regelt, dass ohne weitere Absprache eine Schickschuld (und nicht eine Hol- oder Bringschuld) zugrunde liegt. Demnach sind, in Abweichung von gesetzlichen Regelungen, die Kosten des Versandes (und der Verpackung) vom Verkäufer der Ware zu tragen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht jedoch vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wird. Der Frachtführer oder Spediteur hat zwar die Ware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§§ 407-450 HGB) zu versichern, jedoch nur zu den genannten Haftungsgrenzen (i.d.R. 8,33 SZR pro kg Warengewicht). Geht demnach die Ware während des Transportes unter, so haftet zwar der Frachtführer, den darüber hinausgehenden Schaden muss dann jedoch der Käufer (oder dessen Versicherung) tragen"
Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs ist nicht zwangsläufig der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Eigentumsübergang wird durch Vertragswerk bzw. HGB/BGB geregelt. Vereinfacht würde ich Sagen, dass der Eigentum erst beim gegenseitigen Erfüllen des Kaufvertrages durch beide Parteien erfolgt, bedeutet Käufer räumt Besitz an dem Kaufgegenstand ein und der Verkäufer zahlt den vereinbarten Preis. Erst dann hat Eigentum gewechselt. Daher erscheint es manchmal durchaus sinnvoll die Rechnung auf das Datum des Besitzeinräumens zu setzen. Letztendelich ist es aber den beiden Vertragsparteien überlassen, wie diese Ihr Vertragswerk gestalten.
Gruß
Bearbeitet vom Benutzer
vor 13 Jahre
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Grund: Nicht angegeben