Hallo houli,
ehrlich gesagt hast du jetzt nicht wirklich etwas Neues mit deinem zweiten Beitrag offenbart.
Nach wie vor verstehe ich (eigentlich verstehe ich es eben genau nicht), dass ihr - mittels einer Bestellposition - eine Dienstleistung bestellt, die eingehende Rechnung dann aber anscheinend nicht nur die Dienstleistung (in deinem Beispiel wäre das nach meinem Verständnis die Position 3, und nur diese!) enthält, sondern auch die "Gegenstände" Fenster und Kleinmaterial sowie eine offenbar von euch geleistete Anzahlung.
Macht euch das Leben doch leicht und begleicht die Positionen 1 und 2 einfach nicht, denn die habt ihr ja schließlich nicht bestellt. Das ist jetzt zwar Ironie, aber was ich damit sagen möchte, ist, dass ihr, wenn die Rechnung en détail erfasst werden soll, meines Erachtens genauso detailliert bestellen müsst.