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PrinzJohn
  • PrinzJohn
  • SAP Forum - Experte Thema Starter
vor 15 Jahre

Bin mir nicht ganz sicher, ob das MM-Forum das richtige Forum ist, aber es handelt sich um ein Problem in der Logistischen Rechnungsprüfung.

Folgender Fall.

Der Lieferant schickt Rechnungspositionen per IDOC. Für ein paar Positionen kann keine Bestellungen zugeordnet werden, da wir diese nicht bestellt haben. Hier handelt es sich um einen Lieferfantenfehler.

Unser Berater sagt nun, damit wir die Position als Lieferantenfehler kennzeichen können müssen wir erst eine Bestellung (Position) (keine WE/RP und sofort auf Endgeliefert) anlegen und der Rechnung zuordnen. Ich kann das nicht glauben.

Patrick

 

 

 

 

Förderer

professor
vor 15 Jahre

Hallo Prinz John,

die Antwort von Radio Eriwan wäre: Im Prinzip ja, aber....

Der Reihe nach:

Wenn Rechnungspositionen ohne Bestellbezug kommen, muss man diese mit direktem Buchen auf Material oder Sachkonto buchen. Das erfordert aber, dass das IDOC diese Daten mitliefert. Eine Rechnungskürzung ist für diese Positionen aber nicht möglich, da keine Daten aus einem Wareneingang zur Verfügung stehen.

Zuerst eine Bestellung anlegen, wäre zwar möglich, aber hier ist das Problem, dass im IDOC diese Besetllung nicht enthalten sein kann, wodurch manuelle Nacharbeit notwendig ist.

Für den geschilderten Fall wäre es am geschicktesten, das IDOC in die Hintergrundverarbeitung zu geben (MIRA) und die Reklamation über lieferantenabhängige Toleranzen als pauschale Rechnungskürzung durchzuführen. Dies würde aber dem Lieferanten wieder nicht schmecken und führt zu einigem Schriftverkehr / Telefonaten.

Du hast zu Beginn gefragt, ob das MM-Forum das richtige ist.

Antwort: Das Problem ist in keiner Applikation zu lösen, sondern ist ein organisatorisches Problem. Ich würde an Deiner Stelle mit dem Lieferanten vereinbaren, dass IDOCs ohne Bestellbezug nicht geschickt werden dürfen. Sollte der Lieferant etwas berechnen wollen, das nicht bestellt war, muss er die Rechnung per Post/Fax/E-Mail schicken (wie auch bei nachträglichen Be-/Entlastungen).