SAP Jobsuche bei DV-Treff
157
  • 157
  • SAP Forum - Guru Thema Starter
vor 8 Jahre
Hallo zusammen,

unserere Buchhaltung prüft mit Hilfe des Reports RFBNUM00N die Vollständigkeit der Beleg-Nr.. Der Beleg-Nr.-Kreis für Ausgangsrechnungen im FI ist extern eingestellt, damit die Beleg-Nr. der Rechnung (interne Nummernvergabe) übernommen werden kann.

Teilweise kann z.B. aufgrund von fehlerhalfter Kontenfindung die Rechnung nich im FI Modul verbucht werden. Die Rechnung wird dann im SD Storniert, die Stammdaten z.B. im Material oder in den Konditionen angepasst und neu faktuiert.

Die erste Rechnung und der Storno werden nicht im FI verbucht, was ja auch richtig ist, da Fehlerhaft. Daher ergeben sich dort Lücken bei der Prüfung durch den Report RFBNUMOON.

Muss man dies Nachweisen, warum hier Lücken entstanden sind?

Oder reicht es aus, das die Rechnungen im SD vorhanden sind?

Wie sind eure Erfahrungen?


Gruss 157
wreichelt
vor 8 Jahre
Hallo,

bei uns haben die Wirtschaftsprüfer die lückenlose Vollständigkeit geprüft.

Die Abstimmung SD/FI (Umsatz) war ja auch nicht mehr vollständig.

Und sie wollten auch Erklärungen dazu haben wenn ein Beleg gefehlt hat.

Gruß

Wolfgang

anfaenger
vor 8 Jahre
Hallo,

ein Storno einer unvollständigen Faktura ist nicht notwendig. I.d.R. kann man den Fehler noch in der Faktura heilen.

Warum macht Ihr das???

Gruss

anfänger


ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI
157
  • 157
  • SAP Forum - Guru Thema Starter
vor 8 Jahre
Hallo anfaenger,

in einigen Fällen kann die Faktur nicht "geheilt" werden, wenn z.B. das Erlöskonto nicht mit der MWST-Steuer zusammenpasst...


Gruss 157
anfaenger
vor 8 Jahre
sorry, verstehe ich nicht. In der Erlöskontenfindung sollten doch nur Konten stehen, die auch Ausgangssteuer erlauben, oder?

Man kann dann doch entwender die Kontenfindung ändern oder die Steuerfindung ändern und jeweils in der Faktura neu ermitteln.

Oder habt ihr da weitere Abhängigkeiten?


ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI
157
  • 157
  • SAP Forum - Guru Thema Starter
vor 8 Jahre
Hallo Anfaenger,

wenn die Faktur im SD gespeichert ist, kann ich jedoch keine neue Preisfindung und damit Steuerfindung durchführen. Da hilft nur ein Storno. Außerdem wird manchmal ein falscher Innenauftrag angegeben, welcher schon geschlossen und abgerechnet ist. Auch hier bleibt mir nur der Storno.

Damit habe ich autom. zwei Beleg-Lücken wie unsere Fibu meint.


Gruss 157
anfaenger
vor 8 Jahre
Hallo 157,

ich möchte das nicht unnötig hier stressen, aber eine Anmerkung noch. Natürlich kannst Du in einer Faktura eine neue PF durchführen, solange noch keine Überleitung stattgefunden hat.

Wenn das bei Euch nicht geht, habt Ihr das unterdrückt.


ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI
157
  • 157
  • SAP Forum - Guru Thema Starter
vor 8 Jahre
Hallo Anfaenger,

sorry, da hab ich mich falsch ausgedrückt, wenn z.B. Felder in den Stammdaten oder im Auftrag falsch gepflegt sind, die für die z.B. für die Steuerfindung benutzt werden, sind diese in der Faktura nicht mehr änderbar und daher kann keine neue PF durchgeführt werden.


Gruss 157