Hallo an alle,
bin soeben neu ins Forum eingetreten und möcht alle SAP-Gequälten grüßen ;D
Nun zu meinem Anliegen.
Wir in den öffentlich rechtlichen Medien sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt! Das führt zu einer Reihe von Handständen, die bei Banfen und Bestellungen zu Komplikationen führen, was auch mit der eigenwilligen Bezeichnung von 'brutto und netto' im Einkauf, jeder weiß, was brutto und netto ist, aber bei SAP ist es eben im Einkauf umgedreht, wie auch immer. :-/
Zur Sache. Ich lege eine Banf an mit Preis. Dieser Preis ergibt sich aus dem Matstammpreis X der Anzahl.
Da in der Banf kein Steuerkennzeichen zur Verfügung steht, handelt es sich also um einen, für mich Nettopreis, da ohne MWST, für SAP um einen Bruttopreis, weil eigene Definition. Bei Kontierung auf PSP-Element entsteht das entsprechende Obligo, ohne MWST.
Ich erstelle eine Bestellung mit Bezug zu dieser Banf. Komischerweise schlägt er den Preis der Banf nicht vor. In der Bestellung heißt das Feld NETTOPREIS, lt. SAP Preis mit zu-und Abschlägen, ich muß aber noch das Steuerkennzeichen angeben, wegen der oben genannten Spezifik. Welchen Preis gebe ich an, nämlich den aus der Banf. Das führt dazu, dass mein Banfobligo abgebaut wird, aber das Bestellobligo um z.B. 16% höher ist ??? SAP addiert Banfobligo und Bestellobligo zum Gesamtobligo, was eben falsch ist. Brutto plus Netto ergibt Schrott.
Ich stochere seit Tagen durchs Customizing, Konditionen, oder andere Preise bei der Bestellung eingeben, ich finde die Lösung nicht. Ich dacht ja, einfach in der Bestellung vom Preis die MWST abziehen,
dann müßte das Obligo dem der Banf entsprechen, ist aber nicht so, weil er dann die 16% von der Differenz bildet und nicht vom vollen Preis.
Ist nicht so leicht dies zu formulieren, dass es für Aussenstehende zu kapieren ist, aber vielleicht gibt es ja jemanden aus dem öffentlichen Dienst, der die Lust hat, sich daran festzubeißen, oder es schon weiß 😉 ??? ;D
In freudiger Erwartung
Gruß Klaus