Hallo zusammen,
ich hab gerade ein Verständnisproblem bei der Rückmeldung von Fertigungsaufträgen und hoffe es kann mir jemand auf die Sprünge helfen (Eigenrecherche hat leider noch nichts gebracht).
Ich habe einen Fertigungsauftrag mit 3 Vorgängen die alle dem gleichen Steuerschlüssel zugeordnet sind. Im Customizing des Steuerschlüssels habe ich "Rückmeldung nicht möglich" eingetragen (zum Test um das Systemverhalten nachvollziehen zu können).
Ich hätte jetzt erwartet, bei der Rückmeldung des FA über die CO15 in einen Fehler zu laufen (da die Rückmeldung zum Steuerschlüssel ja nicht möglich ist). Der FA wird aber normal rückgemeldet, die Vorgänge des FA erhalten nur nicht den Status RÜCK (der Kopfstatus des FA allerdings schon).
Wird eine Rückmeldung also immer durchgeführt, auch wenn der Steuerschlüssel etwas anderes besagt?
Eine zweite Frage noch zum Thema.
Diesmal habe ich einen FA mit Vorgängen dessen Steuerschlüssel besagt "Rückmeldung möglich, aber nicht notwendig". Die Komponenten zum FA werden retrograd abgebucht.
Ergänze ich eine Komponente und markiere sie als retrograd abzubuchen, gibt mir das System eine Warnmeldung aus "Retrograde Entnahme: Steuerschl. PP01 sollte Rückmeldung vorsehen".
Ist diese Warnung nur als Hinweis zu betrachten, dass der Steuerschlüssel eigentlich den Eintrag "Rückmeldung vorgesehen" benötigt, wenn die Komponenten retrograd abgebucht werden sollen oder steckt da noch was anderes dahinter?
Danke schon mal für eure Hilfe!