Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Frage zur permanenten Stichprobeninventur. Muss beim Abspielen der Mappe eine Buchungssperre hinterlegt werden oder ist diese bei der permanenten Stichprobeninventur nicht relevant?
Weil laut dem Leitfaden von SAP sind Warenbewegungen während der permanenten Stichprobeninventur erlaubt, oder?
Sobald ich eine Buchungssperre hinterlege, dann können bis zur Buchung der Inventurbelege keine Warenbewegungen erfolgen und das würde der permanenten Stichprobeninventur dagegen sprechen.
Wie ist das zu interpretieren?
Wie ist hier der genaue Ablauf zu verstehen?
Über Eure Antwort und Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Bearbeitet vom Benutzer
vor 6 Jahre
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Grund: Nicht angegeben