Hallo Sebastian,
wenn ich Dich richtig verstehe ist das Geschäftsjahr abgeschlossen, auch im Hauptbuch - grundsätzlich solltest bzw. kannst Du in abgeschlossenen Geschäftsjahren dann keine Korrekturen mehr vornehmen - lediglich eine Korrekturbuchung im neuen Jahr.
Wenn das Jahr sonst noch nicht abgeschlossen ist (Jahresabschluss), dann kannst Du den Abschluss zurücknehmen in der Anlagebuchhaltung unter "Periodische Arbeiten/Jahresabschluss/zurücknehmen => Transaktionen OAAQ für Buchungskreise bzw. OAAR Bereichsweise.
Desweiteren müssen natürlich im Hauptbuch die Buchugnsperioden geöffent sein für den Dezember.
Besser ist aber, eine Korrektur im Januar zu buchen, nicht dass der Monatsabschluss Dezember auch noch durcheinander kommt.
Ich hoffe, du kommst klar damit,
Gruß
Gritt