Hallo,
eine weitere Konditionsart ist bestimmt nicht die richtige Lösung.
Hintergrund ist folgender.
MWST ist im Standard obligatorisch.
Entfernen darf man die Kondition im Beleg nicht, da sonst die Belegkette sich nicht verarbeiten lässt.
Eine neue Kondition würde meines Verständnisses dann ein neues Kalkulationsschema bedeuten und das wäre mehr als Aufwendig für "nur" ein Land. Zudem müssten die Konditionen doppelt gepflegt werden.
Ich würde vorschlagen die Bezeichnung im Formular bzw. Druckprogramm anzufangen,
da eine Bedingung eingebaut werden müsste, wenn Rechnungempfangendes Land = Singapur dann Bezeichnung = goods and service tax.
Alternative wäre die Bezeichnung für Singapure hinter einer Sprache zu packen und entsprechend die Formulare in der Sprache zu pflegen. Ist aber auch wieder doppelter Pflegeaufwand.
Grüße
Patrick