Hallo!
Wenn der Schweizer im Empfangsland (EU)eine eigene UID-Nummer hat dann ist es auf jeden Fall eine "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung". Diese UID-Nummer muss beim Debitor hinterlegt sein.
SAP wird aber, wenn nicht "Steuer Empfangsland" abgeändert wird "Steuerfreie Ausfuhrlieferung" vorschlagen.
Unser Steuerberater sagt:
Immer Steuer vom Leistungsempfänger!
Leistungsempfänger=Rechnungsempfänger/Regulierer - also Steuer vom Rechnungsempfänger/Regulierer.
LG
Penelope