Hallo,
wir haben gerade eine unterjährige und am Ende des Jahres noch eine zum Ende.
Unterschiede:
1. Anlagenbuchhaltung. Hier ist die Datenübernahme etwas kniffeliger als bei der zum Ende. Per AS91 werden die Stammsätze übernommen und dann die gebuchten Werte. Dazu gibt es in der SAP Doku einige gute Hinweise was bei unterjährig zu beachten ist
http://help.sap.com/saphelp_erp60_sp/helpdata/DE/4f/71e42b448011d189f00000e81ddfac/frameset.htm
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Zeitpunkt der Übernahme Der Übernahmezeitpunkt ist das Datum, zu dessen Buchungsstand die Altanlagen aus dem Vorsystem übernommen werden sollen. Hierbei sind zwei grundsätzliche Fälle zu unterscheiden:
· Der Übernahmezeitpunkt ist das Ende des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.
· Der Übernahmezeitpunkt liegt in dem auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr folgenden Geschäftsjahr. Man spricht dann von einer unterjährigen Übernahme.'
2. Übernahme der G+V Positionen: Hier wurde mit dem Wirtschaftsprüfer abgesprochen, dass wir KEINE Altdaten übernehmen müssen. Wir schliessen alles zum 30.9. ab und fahren ganz normal eine Eröffnungsbilanz zum 1.10. Die G+V geht ab dann los.
3. Übernahme offener Posten: Debitoren und Kreditoren werden dann zum Stichtag übernommen, offene Aufträge (Kundenaufträge/Produktionsaufträge, etc.) werden ebenfalls vorher eingepflegt in das neue System
dann geht es zum 1.10. ganz normal los....
Bis auf den etwas höheren Mehraufwand in der Anlagenbuchhaltung ist es wie eine Umstellung ganz normal zum Jahresende.
Gruß, Thomas
Bearbeitet vom Benutzer
vor 14 Jahre
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Grund: Nicht angegeben