Ich bin erst diese Tage auf diese Diskussion aufmerksam geworden, von daher kann ich auch erst 9 Jahre später darauf eingehen. Warum ich das tue liegt in erster Linie daran, dass man bei Eingabe von "Unterschied zwischen KB11N und KB15N" direkt auf diesen Beitrag verwiesen wird.
Was ist nun der Unterschied zwischen den beiden „Umbuchungstransaktionen“ KB11N und KB15N. In dieser Diskussion erhält man die Antwort, dass die jeweiligen Belege im SAP System unterschiedlich behandelt werden. Die Umbuchung von Primärkosten soll auf Senderseite die Belastung reduzieren, die manuelle Kostenverrechnung hingegen eine Entlastung auf der Senderkostenstelle erzeugen. Als Beweis dieser These wird der Report-Painter-Bericht hinter der Transaktion S_ALR_87013611 (Kostenstellen Ist/Plan-Abweichung) genannt. Es wird jedoch nicht erläutert warum dies so ist.
Der Hintergrund ist die Ablage der beiden Vorgänge in den Tabellen von SAP. In der Tabelle der Einzelposten COEP ist der einzige Unterschied zwischen den beiden Vorgängen, dass die KB11N einen Datensatz mit dem Vorgang RKU1 ud die KB15N mit KAMV erzeugt. Ansonsten sind die erzeugten Datensätze in der COEP identisch. Anders setellt sich die Situation in Bezug auf die Summensatztabellen dar. Die Korrektur mit Hilfe der KB11N hat Auswirkungen auf die Tabelle COSP. Wird die Korrektur jedoch mit der KB15N durchgefürt wird die Tabelle COSS angesprochen. Dies ist auch der Grund warum die RKU1 zu den vorgangsbezogenen, die KAMV jedoch zu den periodenbezogenen Verrechnungen gezählt wird.
Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass Sie mit der manuellen Kostenverrechnung auch bestimmte sekundäre Kostenarten verrechnen können, nicht nur primäre. Sie haben somit mit der KB15N die Möglichkeit, manuell Belege mit Kostenartentypen zu erzeugen, die an sich nur für bestimmte automatische Verrechnungen vorgesehen sind, wie etwa:
Abgrenzung
Umlage
Gemeinkostenzuschläge
Abrechnung
Die manuelle Kostenverrechnung ist damit die einzige Transaktion im Controlling, mit der Sie manuelle Belege mit den Kostenartentypen 21 (Abrechnung), 41 (Gemeinkostenzuschläge) und 42 (Umlage) durchführen können.
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vor 7 Jahre
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Grund: Nicht angegeben