SAP Jobsuche bei DV-Treff
wise
  • wise
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 16 Jahre
Hallo ... habe mir gerade mal zwei Istbuchung mit o.a. Transaktionen (KB11NB und KB15N) angeschaut. Wo besteht denn da ein grundsätzlicher Unterschied? Ich kann aus der Buchungslogik nichts erkennen. Ein Unterschied muss aber doch bestehen, oder warum sonst gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten Kosten umzubuchen?
Förderer

beck
  • beck
  • SAP Forum - Guru
vor 16 Jahre
Hallo wise,

in Kostenstellenauswertungen werden Buchungen aus der KB11N auf der entlasteten Kostenstelle als Belastung (negativ) ausgewiesen, aus der KB15N als echte Entlastung.

Will heißen die KB11N ist die passende TA, wenn Du bspw. CO-Buchungen, die auf die falsche Kostenstelle gebucht wurden, korrigieren willst (--> z.B. Materialentnahme auf eine falsche Kostenstelle --> Die Belastung auf der Kostenstelle wird um den umgebuchten Wert korrigiert, die Materialkosten in der "entlasteten" Kostenstelle sinken).

Die KB15N ist die passende TA, wenn Du eine Kostenstelle tatsächlich entlasten willst, z.B. im Rahmen einer internen Leistungsverrechnung o.ä. In diesem Fall ändert sich ja faktisch an den Kosten, die auf die Kostenstelle gebucht wurden, nichts. Die Buchung wird als Entlastung ausgewiesen.

Keine Ahnung, ob das anschaulich rüberkommt?!? Am besten, Du schnappst Dir Euer Q-System (falls Du da Zugriff drauf hast), buchst den gleichen Sachverhalt jeweils einmal mit den o.g. TA's und schaust Dir das Resultat in den Kostenstelenberichten (bspw. S_ALR_87013611 - Kostenstellen: Ist/Plan/Abweichung) an.

Ob es da weitere Unterschiede gibt: Keine Ahnung!!!

Gruß

Beck

wise
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  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 16 Jahre

Hi Beck,

ich habe deine Ausführung verstanden. Trotzdem ist hier SAP irreführend, weil ich mit beiden Transaktionen ein und dieselbe Buchung ausführen kann, wenn ich die Vor- bzw. das Nachzeichen 😉 nicht beachte.

Beispiel: Kostenstelle 1001 hat Kosten der Kostenart 2000 aufgenommen, die eigentlich auf der Kostenstelle 1002 landen sollten.

In der KB11N habe ich nun die Möglichkeit eine "KostSt alt" (nach meiner Logik 1001) und die "KostSt neu" (1002) anzugeben. Als Wert trage ich 1000,- ein. Damit erzeuge ich eine Entlastung der KostSt 1001 (und analog die Belastung der 1002).

In Der KB15N erzeuge ich diese Buchung ebenfalls, wenn ich die 1001 als "SendStelle" und 1002 als "EmpfStelle" angebe. Hier trage ich auch wieder 1000,- ein.

Die oberen Buchung entsprechen meiner Logik von Be- und Entlastung in Verbiindung mit "KostSt alt", "KostSt neu", "SendStelle" und "EmpfStelle". Denke ich hier etwa falsch?

Die beiden Buchungen oben ergeben eine Entlastung von 2000,- auf 1001 und eine Belastung von 1002 über 2000,-. Eigentlich müssten sich die Buchung aber doch aufheben, wenn die beiden Transaktionen sich unterscheiden sollen. Natürlich lässt sich dies mit Setzen des Vorzeichens ändern, entspricht dann aber nicht mehr meiner Buchungslogik.

beck
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  • SAP Forum - Guru
vor 16 Jahre
Hallo nochmal!

Du hast insoweit recht, dass bei beiden Buchungen unterm Strich das gleiche rauskommt. Der Unterschied liegt aber in der Darstellung des Ergebnisses. Um bei Deinem Beispiel zu bleiben versuche ich das ganze einmal darzustellen (wenn sonst nichts gebucht wurde):

Ursprüngliche Buchung:

Betrag gebucht auf 1001: 2.000 EUR --> Belastung 1001 = 2.000 EUR --> Entlastung 1001 = 0 EUR --> Unterdeckung auf 1001: 2.000 EUR

Korrektur per KB11N --> Belastung 1001 = 2.000 EUR - 1.000 EUR = 1.000 EUR --> Entlastung 1001 = 0 EUR --> Unterdeckung auf 1001: 1.000 EUR oder

Korrektur per KB15N --> Belastung 1001 = 2.000 EUR --> Entlastung = -1.000 EUR --> Unterdeckung auf 1001: 1.000 EUR

Du siehst, im Endergebnis (Über-/Unterdeckung) kommen beide Buchungen aufs gleiche raus (1.000 EUR). Nur die Darstellung ist eine andere. Version 1 korrigiert halt die Kosten, während Version 2 die Umbuchung als eine Art Leistung darstellt. Mit Vorzeichen hat das wenig bis nichts zu tun.

Ist das jetzt vielleicht anschaulicher?

beck

wise
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  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 16 Jahre

Ja ... danke nochmal ... deine Ausführung sind sehr anschaulich.

Festzuhalten bleibt aber, dass der SAP-Bericht S_ALR_87013611 aufgrund seiner Bezeichnungen (Belastung, Entlastung) irreführend sein kann.

Danke nochmal und viele Grüße

wise

HFo
  • HFo
  • SAP Forum - Neuling
vor 7 Jahre
Ich bin erst diese Tage auf diese Diskussion aufmerksam geworden, von daher kann ich auch erst 9 Jahre später darauf eingehen. Warum ich das tue liegt in erster Linie daran, dass man bei Eingabe von "Unterschied zwischen KB11N und KB15N" direkt auf diesen Beitrag verwiesen wird.

Was ist nun der Unterschied zwischen den beiden „Umbuchungstransaktionen“ KB11N und KB15N. In dieser Diskussion erhält man die Antwort, dass die jeweiligen Belege im SAP System unterschiedlich behandelt werden. Die Umbuchung von Primärkosten soll auf Senderseite die Belastung reduzieren, die manuelle Kostenverrechnung hingegen eine Entlastung auf der Senderkostenstelle erzeugen. Als Beweis dieser These wird der Report-Painter-Bericht hinter der Transaktion S_ALR_87013611 (Kostenstellen Ist/Plan-Abweichung) genannt. Es wird jedoch nicht erläutert warum dies so ist.

Der Hintergrund ist die Ablage der beiden Vorgänge in den Tabellen von SAP. In der Tabelle der Einzelposten COEP ist der einzige Unterschied zwischen den beiden Vorgängen, dass die KB11N einen Datensatz mit dem Vorgang RKU1 ud die KB15N mit KAMV erzeugt. Ansonsten sind die erzeugten Datensätze in der COEP identisch. Anders setellt sich die Situation in Bezug auf die Summensatztabellen dar. Die Korrektur mit Hilfe der KB11N hat Auswirkungen auf die Tabelle COSP. Wird die Korrektur jedoch mit der KB15N durchgefürt wird die Tabelle COSS angesprochen. Dies ist auch der Grund warum die RKU1 zu den vorgangsbezogenen, die KAMV jedoch zu den periodenbezogenen Verrechnungen gezählt wird.

Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass Sie mit der manuellen Kostenverrechnung auch bestimmte sekundäre Kostenarten verrechnen können, nicht nur primäre. Sie haben somit mit der KB15N die Möglichkeit, manuell Belege mit Kostenartentypen zu erzeugen, die an sich nur für bestimmte automatische Verrechnungen vorgesehen sind, wie etwa:

Abgrenzung

Umlage

Gemeinkostenzuschläge

Abrechnung

Die manuelle Kostenverrechnung ist damit die einzige Transaktion im Controlling, mit der Sie manuelle Belege mit den Kostenartentypen 21 (Abrechnung), 41 (Gemeinkostenzuschläge) und 42 (Umlage) durchführen können.