In meinen Augen ist der einzig sinnvolle Weg zur Anforderung, das aus der Berechtigungsbrille zu betrachten.
Insbesondere da du ja enscheiden musst, ob es:
- Nur um die Anlage geht
- Die Änderung entgegen der Regel möglich ein soll (was unlogsich wäre, aber nicht heißt, dass man das in der realität nicht trotzdem will)
- Die Anzeige soll wie geregelt sein?
- Was ist mit Listen/ Reports?
- ...
Wenn es also darum geht Leute von etwas (zwangsweise) abzuhalten, dann geht das nur über ein enstprechendes Berechtigungskonzept.
Wenn es um Fehlervermeidung von Kollegen geht die immer nur innerhalb einer VKGrp tätig sind, dann könnte man zumindest die Sparte ja als Benutzerparameter vorgeben.
Wenn das für die Auftragsart auch gilt, wäre ja auch das möglich.
Da ich eure konkreten "Rahmenbedingungen" nicht kenne kann ich das nicht einschätzen. Aber ähnich lautende Anforderungen konnten nach meiner persönlichen Erfahrung, mit solchen Kleinigkeiten oft schon befriedigt werden - zumindest teilweise.
*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system
*so this check can not stop (him) anyway.