dann wirst du wohl die Anfrage an eine Person mit Berechtigung weiterleiten müssen.
Das ist ja wohl eine berechtigte Nachfrage weil es eigentlich um eine Berechtigungslücke geht durch die der User A Nachrichten von User B drucken kann.
Die Polizei braucht auch einen Durchsuchungsgenehmigung bevor sie persönlichen Postfächern von Verdächtigen schnüffeln darf.
Da in SAP alles in Tabellen gespeichert ist, kann man sicherlich auch mit direkter Tabellenanzeige sehen wer die Nachricht geschickt hat., man muss dann halt die Tabellennamen wissen und Berechtigung für die Tools haben mit denen man diese Tabellen anschauen kann.