Hallo,
bei uns werden die VV-Gemeinkosten berechnet und im Elementeschema unter VV-Kosten ausgewiesen, d.h. nicht bestandsbewertungsrelevant.
Werden diese Zuschläge auch im Ist verrechnet? Für mein Verständnis brauche ich dazu ein Objekt, dass belastet werden kann. Also z.B. die Kundenauftragsposition bei Kundeneinzelfertigung. Ohne KD-Einzelfertigung erfolgt keine Ist-Bezuschlagung, richtig? Dann ist die Frage, ob hier ein Zuschlag überhaupt sinnvoll ist.
Danke!
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vor 3 Jahre
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Grund: Nicht angegeben