Hallo,
wenn eine Straße dazwischen liegt sollte man schon ein neues Werk einrichten.
Hier handelt es sich um zwei Länder und das sollte man auf jeden Fall gemacht werden. Sonst funktionieren die Standard-Prozesse nicht. Z.B. Umlagerungsbestellungen, Intratat-Abwicklung, etc.
Wenn diese Werke im selben Buchungskreis sind, könnte man das als Werk im Ausland einstellen.
Gruß
Maxi