SAP Jobsuche bei DV-Treff
sinoplu144
vor 5 Jahre
Hallo MM'ler,

leider komme ich grad nicht weiter und hoffe, dass ich Hilfe finde.

Ich habe bereits hier im Forum gesucht und viel selber im System geklickt aber leider vergebens.

Ich habe folgende Herausforderung:

Im Wertkontrakt kann man sich die Abrufdokumentation zum Kontrakt anzeigen laasen. Hier werden sowohl die Bestellmengen, als auch die Bestellwerte dokumentiert. Wir haben nun die Situation, dass es oft vorkommt, dass der Rechnungswert mit dem Bestellwert abweicht, was auch nach Genehmigung durchgebucht wird. Leider erscheinen die "Mehrkosten" nicht in der Abrufdokumentation und bei der Anlage von neuen Abrufen werden auch nur die Restwerte betrachtet, die in der Abrufdokumentation stehen.

So kann es zb. vorkommen, dass der Zielwert durch höhere Rechnungen erreicht überschritten wurde aber bei Anlage dennoch keine Warn oder Fehlermeldung kommt.

Ich hoffe, ich konnte unser Problem schildern.

Vorab schon mal vielen Dank für eure Unterstützung.

Grüße

sinoplu

professor
vor 5 Jahre
Hallo Sinoplu,

wie Du richtig schreibst, handelt es sich um eine ABRUFDOKUMENTATION. SAP schreibt also fort, wieviel abgerufen wurde.

Vorschlag: Statt die Rechnungen zu genehmigen, sollten die Bestellungen geändert werden (was man auch noch mal genehmigen lassen kann). Dann stimmt die Abrufdoku und die Rechnung kann automatisch freigegeben werden.

Schönes Wochenende

Boni

sinoplu144
vor 5 Jahre
Hallo Boni,

vielen dank für deine Nachricht.

Mit Bestelländerungen ist es leider auch nicht einfach getan, weil die Bestellungen in der Form von "ein mal Zimmer renovieren all inklusive" ist. Da werden mit Schätzpreisen gearbeitet und erst im doing wird gemerkt, dass der eigentliche Preis zu gering war.

Solche Lösungen wie wir bestellen 10000 Stück zu 1 Cent, damit über eine Mengenänderung der Preis stimmt ist ja einfach gesagt doof :)

Vielleicht man es Sinn eine neue Position in die Bestellung zu übernehmen ?!?

Grüße

Sinoplu

professor
vor 5 Jahre
Hallo Sinoplu,

dann habt Ihr den falschen Prozess.

"ein mal Zimmer renovieren all inklusive" hört sich ja nach Dienstleistung an.

Wenn Ihr dazu keine Leistungserfassung macht, solltet Ihr eine Limitbestellung verwenden.

Falls eine Leistungserfassung gewünscht ist, eine Dienstleistungsbestellung, nur mit Limit.

Gruß

Boni

sinoplu144
vor 5 Jahre
Hallo Boni,

aber auch wenn ich Dienstleistungsbestellungen hätte, hätten wir das Problem mit den Kontrakten nicht trotzdem? Zumal wir keine Dienstleistungskataloge habe.

Grüße

Sinoplu1