Hallo!
Wir haben die erweiterte Retourenabwicklung im Einsatz (Retail) und ich hätte gerne gewusst ob ich dadurch eine UB anstossen kann zu einem anderen Werk. Der WE und die Inspektion erfolgt in Werk 1 (Drittland) und soll dann durch eine UB an Werk 2 ausgeliefert werden (Mit entsprechenden papieren wegen Zollübergang). Soweit ich die Doku verstanden habe, kann eine Retourenbestellung an den Lieferanten angelegtwerden aber das ist nicht das was ich brauche. Die Artikel wurden zuvor aus dem Werk 2 verkauft.
Hat jd. eine Ahung ob eine "normale" UB möglich ist??
Danke Danke für Euren Tipp!!