Hallo,
kann mir jemand das SAP Verständnis hierbei erklären bzw. hätte eine Lösung?
Warum ist in FI, MM Transaktionen keine Berechtigungsprüfung auf Kostenstellen enthalten?
Ein User muss zum Analysieren seines Kostenstellenberichts die Buchungen dahinter analysieren, springt durch Doppelklick damit auf FF Belege (FB03) oder Bestellungen, Wareneingänge (MIGO, MIR4, ME23N).
Damit benötigt er neben Kostenstellenberechtigung auch Berechtigung auf diese fremden Modultransaktionen. Damit kann der User aber durch direktes Aufrufen der fremden TX alle Belege, Bestellungen, usw. ansehen, da Kostenstelle dort nicht geprüft wird.
Auch wenn man die Transaktion selbst aus der Berechtigung nimmt, nur die Objekte dazu darin lässt, in den Transaktionen sind Buttons wie "anderer Beleg", "suchen" über die ein User zu beliebigen Belegen wechseln kann, sobald er reinkommt.
Wie stellt SAP sich die Lösung vor bzw. habt ihr eine praktikable Lösung, es müsste doch ganz normal sein, dass CO User (Controller, Kostenstellenverantw., Budgetverantw.) auf andere Transaktionen abspringen müssen (ohne in jede fremde Transaktion per Code einzugreifen).
Danke euch im voraus
Gruss