Hallo, vielen Dank für Eure Antworten!
Gern erkläre ich nochmals genauer, wie sich der Sachverhalt im Moment darstellt:
1. Buchung Ausgangsrechnung (SD): Debitor (Forderung) an pRap (Verbindlichkeit)
2. Anlegen einer Dauerbuchung für die Laufzeit des Vertrages (FI): pRAP an Umsatz. Wird jeweils zum 15. und zum letzten Tag des Monat gebucht.
3. Geldeingang vom Kunden (FI): Bank an Debitor
Diese Verbuchung ist aus meiner Sicht gut:
1. Die Forderung in der Fälligkeit überwacht werden und der Kunden hat einen Rechnungsbeleg als Zahlbasis.
2. Die Verbuchung des Umsatzes erfolgt gleichmäßig über die gesamte Laufzeit. Das ist korrekt, da wir über den gesamten Zeitraum in Servicebereitschaft sind.
3. Der Geldeingang kann eindeutig zugeordnet werden und gleicht die bestehende Forderung gegen den Kunden aus.
4. In allen Auswertungen zum Kunden werden diese Rechnungen mit gezeigt.
Die Prüfer vertreten die Meinung, dass der p RAP erst bei Geldeingang entsteht und gezeigt werden darf, d.h. es müsste ein Art Zahlungsanforderung geben, die der Kunde erhält, bei uns aber noch nicht aktiv verbucht ist. Mit Geldeingang wird dieser Beleg umgewandelt in eine pRAP-Buchung.
Damit entsteht aber aus meiner Sicht das Problem, dass der Geldfluß nicht mehr plant werden kann (keine OP auf dem Debitor mit entsprechenden Fälligkeiten/ keine Mahnung möglich).
Ich finde also die Idee der Prüfer nicht so gut.
Aber vielleicht vergesse ich ja etwas und es ist in anderen Unternehmen so üblich, dass erst bei Zahlungseingang das pRAP-Konto angesprochen wird.
Deswegen die Frage, wie das bei Euch aussieht.
Findet Ihr es sinnvoll, dass erst bei Zahlungseingang des p RAP-Konto herangezogen wird?
Habt Ihr einen Vorschlag, welches "Zwischenkonto" genutzt werden könnte?
Vielen Dank im Voraus für mögl. Vorschläge und ein schönes Wochenende,
Sindy
Bearbeitet vom Benutzer
vor 14 Jahre
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Grund: Nicht angegeben