SAP Jobsuche bei DV-Treff
gregor123
vor 4 Jahre
Hallo,

heute war mein dritter Tag mit SAP (ich bin in der Finanzbuchhaltung) und ich bin dabei zu lernen, wie man den Abgleich der Kreditorenrechnungsliste (FBL1N) mit den Bestellereingaben (über MEIS) für Intrastat macht.

Was ich vom Ablauf schon verstanden habe ist wie ich mit Fehlern in den Bestellereingaben umgehe (den Einkäufer auf den Fehler aufmerksam machen). Was macht man allerdings wenn in der Kreditorenrechnungsliste ein Fehler ist?

Wer gibt eigentlich die Daten für die Kreditorenrechnungsliste ein? Die Bestellergeingaben die ich über MEIS ansehen kann gibt ja der Einkäufer ein. Welcher Personenkreis gibt also die Daten für die Kreditorenrechnungsliste ein? Da Bestellereingaben (z.B. falsche Zuordnung des Steuerschlüssels) und Kreditorenrechnungsliste manchmal voneinander abweichen, kann es ja nicht derselbe Personenkreis sein?!


Absoluter Neuling in der Buchhaltung.
wreichelt
vor 4 Jahre
Hallo Gregor,

besorge Dir doch mal ein Organigramm des Unternehmen. Sicherlich gibt es eine Lieferantenbuchhaltung die den Rechnungseingang bucht.

Dabei wird über die MIRO gebucht und Abweichungen zwischen der Bestellung und dem Rechnungseingang werden den Sachbearbeitern angezeigt und zwingen zur Klärung. Diese Kreditorenrechnung muss ja dann auch jemand zur Zahlung freigeben.

Gruß Wolfgang

gregor123
vor 4 Jahre
Also es ist ein sehr großes Unternehmen, ich werde mal versuchen mir ein Organigramm zu besorgen.

Wenn die Lieferantenbuchhaltung (ist Kreditorenbuchhaltung der bessere Ausdruck?) den Rechnungseingang bucht (mal angenommen es ist in meinem Fall so) dann sind das die Daten die ich in der Kreditorenrechnungsliste (FBL1N) sehe, richtig?

Ich werde täglich nach Steuerschlüsseln gefragt für Eingangsrechnungen (allerdings nur für EU/Drittland Rechnungen). Wobei ich diese Fragen über SAP beantworte. D.h. ich selbst bin dann also für die Steuerschlüssel der Kreditorenrechnungsliste (FBL1N) verantwortlich, die ich auch nutze um mit MEIS abzugleichen?

Warum stellt mir die Kreditorenbuchhaltung fragen zu den Steuerschlüsseln bzw. warum kann ich die Steuerschlüssel für die Eingangsrechnungen nicht selbst ohne Anfrage vergeben? D.h. warum der Umweg der Anfrage? Stellt die Kreditorenbuchhaltung üblicherweise zu jeder Eingangsrechnung eine Anfrage nach dem Steuerschlüssel oder vergeben sie die teils auch allein?

Nur kurz zur Erklärung: ich habe bisher zwei Arbeitsfelder. 1. Anfragen nach Steuerschlüsseln von Eingangsrechnungen beantworten, 2. Intrastat, Abgleich Kreditorenrechnungsliste mit MEIS machen.

Gibt es ein Buch was mir einen besseren Überblick verschaffen würde, wer in der Buchhaltung was macht und wie eine Buchhaltung in einem großen Unternehmen aufgebaut ist?


Absoluter Neuling in der Buchhaltung.
wreichelt
vor 4 Jahre
Hallo Gregor,

hier ein Artikel der die Steuerfindung in SAP erklärt

http://sapmandoo.over-blog.de/article-steuerfindung-in-mm-belegen-70010360.html 

Gruß Wolfgang

gregor123
vor 4 Jahre
Ist es denn letztlich der Einkauf der mit seiner Eingabe darüber entscheidet, welche Lieferung in der MEIS-Liste (für Intrastat) landet? Und falls ja, welche Eingabe genau entscheidet darüber, ob eine Lieferung in der MEIS-Liste landet? Die Eingabe der Importcodenummer?
Absoluter Neuling in der Buchhaltung.
wreichelt
vor 4 Jahre

Hallo,

die Grundlagen sind die Lieferanten und die Bestellungen / Rechnungen dazu.

In dem Beispiel ist ja für den Import alles beschrieben.

5. Welche Warenbewegungen sind zu melden?

Grundsätzlich sind alle aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat beförderten Waren Gegenstand der Intrastat-Statistik. Das Intrastat-System ist nur anwendbar auf den innergemeinschaftlichen Warenverkehr mit "Gemeinschaftswaren". Davon ausgenommen sind Waren im einfachen Verkehr zwischen Mitgliedstaaten. Gemeinschaftswaren sind

Waren, die vollständig im Zollgebiet der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt worden sind, ohne dass ihnen Waren aus nicht dem Zollgebiet der Gemeinschaft gehördenden Drittländern oder Gebieten hinzugefügt wurden,

Waren aus nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Drittländern oder Gebieten, die in einem Mitgliedstaat in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden,

Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft entweder ausschließlich aus in Ziff. 2 genannten Waren oder aus in den Ziffern 1) und 2) genannten Waren gewonnen oder hergestellt worden sind.

Alle anderen Waren gelten als Nichtgemeinschafts-Waren, die im Rahmen der vorgeschriebenen Zollbehandlung statistisch erfasst werden und für die eine zusätzliche Intrastat-Anmeldung nicht zu erfolgen hat.

Als Rechnungsbetrag ist für die zu meldende Ware das in Rechnung gestellte Entgelt, d.h. die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage anzugeben. Zu berücksichtigen sind hierbei auch eventuell separat berechnete Beförderungs- und Versicherungskosten sowie Verbrauchsteuern.

Gruß Wolfgang

gregor123
vor 4 Jahre
Danke.

Ich frage mich nur wer konkret die Eingabe macht, die dafür zuständig ist, dass eine Lieferung in die MEIS-Liste gelangt. Ich schätze es wird der Einkauf sein, der eine Rechnung erhält und dann bestimmt, ob es sich um eine innergem. Lieferung handelt und demnach bei sich eine Eingabe macht, so, dass die Lieferung in der MEIS-Liste landet.

Ich frage mich das, weil ich ja beim Abgleich (Kreditorenrechnungen-MEISliste) die MEIS-Liste öffne und ich gern wissen würde welche Eingabe bzw. wer die Eingabe macht, damit eine Lieferung in dieser Liste landet.

Denn die Kreditorenbuchhalter können es ja z.B. nicht sein, da ansonsten ja die Kreditorenrechnungsliste mit der MEIS-Liste übereinstimmen würde. Insofern gehe ich davon aus, dass es der Einkauf ist, weil ich auch diesen anschreiben soll, falls er A1 also Ausschluss eingibt. Wenn er also z.B. A1 als Eingabe rausnimmt, dann landet alles (also z.B. Rechnungsbetrag und die Lieferung mit Belegnummer an sich) in der MEIS-Liste. Insofern ist doch der Einkauf letzverantwortlicher mit seiner Eingabe für die Inhalte der MEISliste?!

In meinem Unternehmen sind alle Bereiche (Einkauf, Kreditorenbuchhaltung, Ich) getrennt und ich verstehe halt noch nicht so ganz wer was macht.


Absoluter Neuling in der Buchhaltung.
wreichelt
vor 4 Jahre
Hallo,

die Basis für die Warenbewegungen innerhalb der EU sind die Bestellungen (Einkauf). Die Grundlage wird automatisch bei der Anlage einer Bestellung erstellt. Alle weiteren Daten werden dann beim Wareneingang und dem Rechungseingang fortgeschrieben.

Die Transaktion MEIS wertet die Tabelle VEIAV aus, dort steht auch durch wen das Element angelegt wurde (erfolgt automatisch) aber

damit kann feststellen wer die Daten erzeugt hat, das kann ich auch in der Bestellung EKKO sehen.

Wieso der Einkauf eine Eingabe mittels A1 heraus nehmen sollte kann ich mir nicht vorstellen (Was bedeutet A1 ? ).

Gruß Wolfgang

gregor123
vor 4 Jahre
A1 kann man (der Einkauf) unter "Ausschluss" eingeben, z.B. wenn es sich um eine innerg. Leistung (statt innergem. Lieferung) handelt, damit die Leistung nicht in der Liste für MEIS auftaucht, da ja da nur innergem. Lieferungen stehen solln. So habe ich das jedenfalls verstanden.
Absoluter Neuling in der Buchhaltung.