Hallo Zusammen,
wie verhält sich SAP eigentlich bei Anlagenabgängen mit der gebuchten AFA ?
Die AFA wird ja gebucht: AFA-Aufwand gegen Wertberichtigung.
Beim Abgang wird gebucht: Wertberichtigung gegen AHK (und evtl. Mehr/Mindererlös bzw. Gewinn/Verlust durch Abgang).
Was passiert eigentlich mit dem AFA-Aufwand - bleibt der generell stehen, oder wird der bei bestimmten Customizing-Einstellungen auch umgebucht ?
Hallo Joachim
Die Buchung Afa-aufwand gegen Wertberichtigung darf m. E. nicht umgebucht werden. Die Afa ist erfolgswirksam geworden.
Die Tatsache, dass Du die Abschreibungen auf einem Wertberichtigungskonto-sammelst (machen wir bei unseren deutschen Gesellschaften übrigens nicht, Dort buchen wir die Afa direkt auf die Anlage, also Afa-Aufwand gegen Anlage), hat ja nichts damit zu tun, dass die Afa bis zum Zeitpunkt des Anlagenverkaufs auch erfolgswirksam angefallen ist, und der Anlagewert eben nicht mehr der ursprüngliche Anschaffungswert ist.
Die Afa ist also bis zu dem Zeitpunkt des Anlagenabgangs erfolgswirksam, und mindert den Buchwert. Es besteht meiner Meinung nach überhaupt kein Anlass, zum Zeitpunkt des Anlagenverkaufs da irgendetwas rückgängig zu machen, oder umzubuchen (normalerweise).
Wenn Du durch einen Anlagenabgang eine Korrektur der Afa hättest, dann würde das ja bedeuten, dass Du schon mehr oder weniger Afa-gebucht hättest, als sie hätte gebucht werden müssen, um den Anlagenwert zum Zeitpunkt des Anlagenabgangs korrekt darzustellen. Was könnte das sein? Was für ein Fall könnte das sein?
Gruß
Bearbeitet vom Benutzer
vor 13 Jahre
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Grund: Nicht angegeben