Hey Joachim,
was spricht ganz normal gegen die ABT1N ?!
Gruß, Thomas
P.S.: Ansonsten sagt SAP dies:
Hintergrunddokumentation Nachträgliche Übernahme in bereits produktive Anlagenbuchhaltung
Grundsätzlich sollte die Altdatenübernahme einmalig im vollen Umfang vor der Produktivsetzung eines Buchungskreises aus Sicht der Anlagenbuchhaltung erfolgen. Unter Umständen kann es jedoch erforderlich sein, Altdaten in einen bereits produktiven Anlagenbuchungskreis zu übernehmen. Dieser Fall tritt dann auf, wenn ursprünglich nicht alle Daten direkt übernommen werden konnten, weil diese
· in einem anderen System verwaltet wurden
· eine Fusion von Buchungskreisen stattfinden soll.
Beispiel
Erste Datenübernahme für Buchungskreis 0001 am 31.12.1998
Zweite Datenübernahme für den gleichen Buchungskreis in einem nachfolgenden Geschäftsjahr.
Das System unterstützt in diesem Zusammenhang zwei Lösungen, wobei nur die erste Lösung eine Darstellung der Bilanzkontinuität innerhalb des SAP-Systems ermöglicht. Bei der zweiten Variante ist es nicht möglich, den Anfangsbestand des Anlagengitters im Jahr der Übernahme (= laufendes Jahr) mit dem Endebestand des Gitters des letzten Geschäftsjahres (vor der Übernahme) zu vergleichen. Diese Abstimmproblematik gilt sowohl innerhalb der Anlagenbuchhaltung als auch in der Hauptbuchhaltung.
In den Jahren nach der Datenübernahme ist die Bilanzkontinuität dann wieder in jedem Fall gewährleistet.
Erhaltung der Bilanzkontinuität
Die nachträgliche Übernahme von Daten darf hier nicht über die Funktion Altdatenübernahme durchgeführt werden. Realisieren Sie die nachträgliche Übernahme durch das Buchen entsprechender Anlagenzugänge im laufenden Jahr.
Nachträgliche Übernahme ohne Bilanzkontinuität
Wenn Sie die Bilanzkontinuität für abgeschlossene Geschäftsjahre nicht im SAP-System nachweisen müssen, können Sie die nachträgliche Übernahme auch mit der Funktion Altdatenübernahme durchführen. Dabei ist folgendes zu beachten:
· Die zurückliegenden Geschäftsjahre vor der nachträglichen Übernahme sind abzuschließen und dürfen keinesfalls wieder geöffnet werden. Bei einer Übernahme zu Jahresende gilt dies bis einschließlich des Jahres in dem das Übernahmedatum liegt (Übernahmedatum = 31.12.JJJJ => JJJJ muß abgeschlossen werden). Bei einer unterjährigen Übernahme gilt dies bis zum Jahr vor dem laufenden Jahr (Übernahmedatum = 31.03.JJJJ => JJJJ - 1 muß abgeschlossen werden).
· Der betroffene Buchungskreis muß für die Übernahme wieder in den Status Altdatenübernahme gesetzt werden (Customizing: Produktionsvorbereitung).
· Alte Anlagen aus einer früheren Datenübernahme dürfen keinesfalls erneut mit den Altdatentransaktionen bearbeitet werden. Insbesondere ist sicherzustellen, daß keine neuen Buchungen zum Zeitpunkt der nachträglichen Übernahme in dem betroffenen Buchungskreis erfolgen.
· Nach erfolgter Übernahme muß der Buchungskreis unbedingt wieder auf den Status Produktiv gesetzt werden.
· Die Abstimmung mit dem Hauptbuch muß durch entsprechende Korrekturbuchungen auf die betroffenen Abstimmkonten erfolgen (Customizing: Produktivstart ® Saldenübernahme). Hierfür müssen Sie die Abstimmkonten vorübergehend wieder bebuchbar machen (Customizing: Produktivstart ® Abstimmkonten rücksetzen).
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vor 14 Jahre
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Grund: Nicht angegeben