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jewi281
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vor 13 Jahre
Rohstoffe bezuschlagen wir über den Fertigungsauftrag - das funktioniert problemlos. Aber wie kann man die direkt über Kundenauftrag gelieferten Handelswaren mit Materialgemeinkosten bezuschlagen?

Das Problem ist, dass die Handelswaren zu günstig dargestellt werden und die Eigenerzeugnisse zu teuer.

Hat jemand eine Idee? Mit diesem Problem können wir doch nicht allein auf der Welt sein, oder ?

Gruß
Jens
Förderer

Robert_BOH
vor 13 Jahre
Hallo Jens, wir hatten genau das gleiche Problem und waren auch schon fleißig dabei die MGK Bezuschlagung zu realisieren. Leider stellte sich dann heraus, dass dieses nicht erlaubt ist. Der Preis für eine Handelsware setzt sich zusammen aus den Anschaffungskosten und den Bezugsnebenkosten (Fracht/Zoll). Andere Werte (z.B. MGKs)durften nicht hinzugerechnet werden. Danach wurde dieses Projekt dann ad acta gelegt. Gruß Robert
jewi281
  • jewi281
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vor 13 Jahre
Robert_BOH schrieb:

Hallo Jens, wir hatten genau das gleiche Problem und waren auch schon fleißig dabei die MGK Bezuschlagung zu realisieren. Leider stellte sich dann heraus, dass dieses nicht erlaubt ist. Der Preis für eine Handelsware setzt sich zusammen aus den Anschaffungskosten und den Bezugsnebenkosten (Fracht/Zoll). Andere Werte (z.B. MGKs)durften nicht hinzugerechnet werden. Danach wurde dieses Projekt dann ad acta gelegt. Gruß Robert



Hallo Robert,

danke für deinen Hinweis. Aber warum "darf" man den Kundenauftrag nicht mit MGK für verkaufte Handelsware bezuschlagen?  HGB und Steuergesetze regeln doch lediglich die Bilanzierung des Vorratsvermögens - was ich in der Kostenrechnung veranstalte interessiert beide nicht.


Unser Problem ist, dass die verkauften Handelswaren in SAP als Rohstoff geführt sind (Bewertungsklasse 3000) aber im Ersatzteilegeschäft direkt verkauft werden.

Bei der Ermittlung der Zuschlagssätze nehmen wir den gesamten Rohstoffverbrauch als Basis. Wenn dann jedoch nur die auf Fertigungsaufträge entnommenen Rohstoffe bezuschlagt werden, kommt es zu einer Unterdeckung der MGK-Kostenstellen.

Würden wir andererseits die Zuschlagssätze nach oben anpassen, würden wir unsere Eigenerzeugnisse zu hoch bewerten und die Handelswaren zu gering.



Bleibt die Frage - wie bekommen wir die Zuschläge für direkt verkaufte Rohstoffe bzw. Handelswaren auf den Kundenauftrag??????
Robert_BOH
vor 13 Jahre

Hallo Jens,

 

es ist richtig, dass ich die Sache aus Sicht der Bilanzierung der Vorräte gesehen habe, aber ist das so falsch? Wenn Du nun in Eurer Kostenrechnung die Handelswaren um die MGK’s bezuschlagst, was passiert dann mit diesem Wert? Ich würde jetzt erwarten, dass ihr Eure Handelswaren dann mit diesem Wert bewertet. Dann wären wir doch wieder bei der Bilanzierung. Oder wollt ihr Eure Kostenrechnung und Eure Bilanzierung auseinander fahren?

 

Das Problem mit der Unterdeckung der MGK Kostenstellen sehe ich auch so, aber habt Ihr die Materialien doppelt angelegt, einmal als Rohstoff und einmal als Handelsware? Du sprichst teilweise von Handelswaren und dann wieder von Rohstoffen. Man kann doch einer Materialnummer nur eine Materialart und pro Werk nur eine Bewertungsklasse zuordnen.

 

Wir verkaufen über unseren Service auch unsere Rohstoffe als Ersatzteile und haben einen anderen Weg gefunden. Für diese Ersatzteile wird eine neue Vertriebsstückliste aufgebaut, die diesen Rohstoff und ggf. noch Verpackungsmaterial enthält. Dieses neue Vertriebsmaterial (Eigenfertigung) bekommt einen Arbeitsplan zugewiesen und wird dann ganz normal kalkuliert und entsprechend bewertet. Somit kann ich hier auch die MGKs bezuschlagen ohne mit der Bilanzierung in Konflikt zu kommen da es sich ja um eine Eigenfertigung handelt. Darüber hinaus könntet Ihr über den Arbeitsplan sogar noch den Verpackungsaufwand berücksichtigen und diese Kostenstellen auch noch entlasten was ja wahrscheinlich jetzt auch noch nicht passiert. Macht also auf diesen Weg aus dem Rohstoff keine Handelsware sondern eine Eigenfertigung und alles ist gut. Wenn Ihr wollt könnt ihr ja für diese Fertigungsaufträge eine eigene Auftragsart einrichten, dann kann man das auch hierüber noch separieren.

 

Vielleicht habe ich ja Eure Vorgehensweise auch falsch interpretiert, aber Du kannst ja einmal über diese Vorgehensweise nachdenken. Ob sich der nicht ganz geringe Aufwand lohnt, könnt Ihr selbst am Besten abschätzen.

 

Gruß

Robert

jewi281
  • jewi281
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 13 Jahre
Hallo Robert,

die Artikel sind alle als Rohstoff in SAP angelegt. Zur Verdeutlichung hatte ich Handelsware geschrieben, weil der direkt verkaufte "Rohstoff-" Artikel eigentlich "Handelsware" sein müsste...

Deinen Vorschlag mit der Vertriebsstückliste wurde bei uns auch diskutiert, ist jedoch keine Lösung, da wir überwiegend von Abnahmegesellschaften zertifizierte Artikel haben. Der Kunde ist darauf angewiesen, das die Artikel-Nr. auf Lieferschein, Rechnung und techn. Datenblatt mit dem Zertifikat übereinstimmt.

Ferner haben wir eh schon über 100.000 Artikel in SAP, da wir Kundeneinzelfertigung betreiben.


Zu Bilanzierung vs. Kostenrechnung schreibst du "...würde ich erwarten, dass eure Handelswaren dann mit diesem Wert bewertet."   -  aber die verkauften Rohstoffe sind doch nicht mehr im Bestand und somit nicht mehr zu bewerten...

Gruß
Jens
paisa
  • paisa
  • SAP Forum - Experte
vor 13 Jahre

Hi Leut's,

Ihr habt es mit der Bewertung und Bilanzierung von Rohstoffen zu tun.
Dazu finde ich im EStG folgende:

§ 6 Bewertung
(1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:
1. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.......
1a. Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes......
 2. Andere als die in Nummer 1 bezeichneten Wirtschaftsgüter des Betriebs (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge, anzusetzen. 2Ist der Teilwert (Nummer 1 Satz 3) auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so kann dieser angesetzt werden. 3Nummer 1 Satz 4 gilt entsprechend.

Bei Rohstoffen müssten das m. E.  die Anschaffungskosten sein in denen eben keine MGK's enthalten sind (zumindest für Bilanzierungszwecke!). Solltet ihr in CO etwas anderes machen wollen, würde das bedeuten, dass CO dann von der bilanziellen (FI-) Bewertung abweichen würde.

Wenn ihr Euren Rohstoffbestand zu Anschaffungskosten bewertet, und anschließend verkauft, dann bucht ihr ihn doch genau zu diesen Anschaffungskosten aus Eurem Bestand raus (bei Lieferung).

Meiner Meinung nach haben MGK's bei den Handelswaren nichts verloren, da es sich um eine (bilanzielle) Bewertung zu Anschaffungskosten handelt, und nicht um Herstellungskosten.

Gruß

jewi281
  • jewi281
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 13 Jahre
Hi,

meine Frage bezog sich nicht auf die Bilanzierung von Rohstoffen - hier gilt ganz klar: Anschaffungskosten !!!
viel mehr  möchte ich die verkauften Rohstoffe bei der Belieferung des Kundenauftrags bezuschlagen (genau wie die Bezuschlagung des Rohstoffes in einem Fertigungsauftrag).


Hier die Begründung für meinen Wunsch der Bezuschlagung von verkauften Rohstoffen im Kundenauftrag:
1) wenn man nur die Rohstoffe bezuschlägt, die in die Fertigung gehen, werden die Eigenerzeugnisse bei steigendem Verkauf von Rohstoffen (im Ersatzteilgeschäft) teurer.
2) Problem bei der Ermittlung der Zuschlagssätze... Wenn als Basis der Rohstoffaufwand herangezogen wird und letztendlich nur die Rohstoffe bezuschlagt werden, die in Fertigungsaufträgen verbraucht werden, kommt es zu einer Unterdeckung der Materialgemeinkostenstellen.

 
Ulrich Fahrnschon
vor 3 Jahre
Hallo zusammen,

auch wenn der Beitrag bzw. die Frage schon "etwas" älter ist, wäre/ist mein Lösungsansatz hierfür die Templateverrechnung auf Ergebnisobjekte.

Viele Grüße

Ulrich


Viele Grüße

Ulrich